Bei den nationalen Beurteilungen für ungerittene Pferde (IPO-Beurteilungen) wird unterschieden in Fohlen-, Basis- und Jungpferdebeurteilungen.
Die Jungpferdebeurteilungen werden mit zwei IPZV-Materialrichtern nach dem Reglement „IPZV Zuchtordnung“ gerichtet. Alle Pferde müssen reinrassig sein und eine FEIF ID besitzen. Es werden das Exterieur, das Interieur & die Gangarten beurteilt, diese fließen mit unterschiedlichen Gewichtungen in die Gesamtnote ein.
Bei Jungpferden (3-4 Jahre) dient die Jungpferdebeurteilung den Zuchtverbänden der FN als Grundlage für die Eintragung der Stuten und Hengste in die Zuchtbücher sowie für die Körentscheidungen. Die Hengste müssen für die Eintragung ins Hengstbuch I dann spätestens 6- jährig unter dem Sattel geprüft werden.
Diese IPO-Beurteilungen des IPZV e.V. sind anerkannt von den Zuchtverbänden der FN und werden häufig in Zusammenarbeit mit ihnen durchgeführt. Beispielsweise bei den kombinierten Jungpferdebeurteilungen mit anschließender Körung oder den Fohlenreisen der Landesverbände, die meist ab dem Spätsommer stattfinden.
Ein anerkanntes Beurteilungssystem für ungerittene Pferde wie Jungpferde und Fohlen gibt es flächendeckend nur in Deutschland.