Im Jahr 2024 sind die Posten des Veranstaltervertreters (z.Zt. Gerald Kohl) und des Stellvertretenden Veranstaltervertreters (z.Zt Gerrit Venebrügge) turnusgemäß gemäß IPZV Geschäfts- & Verfahrensordnung (GVO) neu zu besetzen. Beide Amtsinhaber stellen sich zur Wiederwahl.
Aus den Interessenversammlungen werden in den Jahren mit gerader Jahreszahl für die Dauer von zwei Jahren jeweils ein Interessenvertreter und ein stellvertretender Interessenvertreter gewählt. Der Interessenvertreter ist stimmberechtigtes, zusätzliches Mitglied im jeweiligen Fachausschuss ( hier Sportausschuss). Im Fall seiner Verhinderung kann er das Stimmrecht auf den stellvertretenden Interessenvertreter übertragen. Der stellvertretende Interessenvertreter kann - ohne Stimmrecht - durch den zuständigen Ressortleiter zu den Ausschusssitzungen eingeladen werden.
Die Wahl wird auf der Veranstaltertagung am 16. September 2024 stattfinden.
Wahl der Veranstaltervertreter:
Stimmberechtigt und wählbar auf der Veranstaltertagung sind alle Veranstalter bzw. deren beauftragte Vertreter, die Mitglied im IPZV e.V. sind. Jeder Veranstalter (Hof bzw. Verein) hat eine Stimme.
Zu den Aufgaben gehören:
• Sprachrohr der Veranstalter im IPZV
• Sammlung der Themen für die Veranstaltertagung
• Planung, Durchführung und Leitung der Veranstaltertagung
• Teilnahme an den Sportausschusssitzungen
• Der Interessenvertreter ist stimmberechtigtes, zusätzliches Mitglied im jeweiligen Fachausschuss. Im Fall seiner Verhinderung kann er das Stimmrecht auf den stellvertretenden Interessenvertreter übertragen
• Kommunikation zwischen Sportessort und den Turnierveranstaltern im IPZV
• Weitergabe von Themen aus der Veranstaltertagung zur Veröffentlichung an den in der BGS zuständigen Mitarbeiter
• Kann im Bedarfsfall einen Antrag an die Ausschusssitzung stellen
Bewerbungen können gerne bis zum 10.09.2024 an die IPZV Bundesgeschäftsstelle an s.renken@ipzv.de gesendet werden.