Der Richt- und der Sportausschuss weisen ausdrücklich auf eine altbekannte Regelung hin.
In §11.2 IPO Nationale Bestimmungen ist festgehalten, dass in allen Prüfungen die Reiterinnen und Reiter durch Startnummern gekennzeichnet sein müssen. Diese Regelung wird von beiden Ausschüssen als sehr wichtig angesehen und die Einhaltung wird auch in dieser Saison von den Richtern geprüft.
Die IPO Nationale Bestimmungen kann hier nachgelesen werden.