Im Fall der auf der MEM genommenen Dopingprobe liegt das Untersuchungsergebnis der B-Probe vor: Das Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule in Köln öffnete am 27. Februar in Gegenwart eines Beauftragten der Reiterin die versiegelte Kontrollprobe, die routinemäßig vom für Österreich startenden Sjarmi frá Skriðuklaustri genommen worden war.
Bei der anschließenden Untersuchung wurde auch in der B-Probe die verbotene Substanz Mefenaminsäure nachgewiesen.
Nach den Anti-Doping-Statuten von IPZV und FN ist bei übereinstimmenden Ergebnissen von A- und B-Probe der Nachweis über das Vorhandensein einer unzulässigen Substanz erbracht. Das Verbandsschiedsgericht des IPZV setzt das gegen die Reiterin von Sjarmi, Petra Reiter-Tropper, eingeleitete Verfahren jetzt auf dieser Grundlage fort.