Wie in einem vorigen News-Artikel berichtet, ist die FEIF dazu übergegangen, eine Positiv-Liste der zugelassenen Ausrüstungsgegenstände zu verfassen.
Entsprechend haben die Ressortleiterin des Jugendressort Heike Grundei und der Ressortleiter des Sportressort Styrmir Árnason nach §26 der IPO A I Nationale Bestimmungen eine Änderungen der IPO veranlasst.
Der §12.14 der IPO A I Nationale Bestimmungen lautet nun:
§12.14 Für die Klassen Jugend und Junioren sind in den Einzelrittprüfungen auf der Ovalbahn (Vorentscheidung und Endausscheidung), in den Passdisziplinen und in der FS4 altersgemäß die Gebisse und Zäumungen der FEIF-Positiv-Liste erlaubt.
In den Dressurprüfungen gelten die Gebissregelungen entsprechend der Prüfungsbeschreibungen in den Nationalen Prüfungen der IPO.