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29. März 2013 | RICHTEN

Ausrüstungskontrollen 2013

Auf der Richtertagung im März verständigten sich die Sportrichter des IPZV darauf, in dieser Saison wieder vermehrt ein Augenmerk auf die fachgerechte Ausführung des Hufbeschlags zu richten.

Zusätzlich zum Messen (z.B. der Hufeisenbreite etc.) sollten insbesondere überfällige Beschläge, eingewachsene Eisen und dadurch entstandene extreme Fehlstellungen sowie ein unkorrekter Fesselstand bei der Ausrüstungskontrolle beachtet und ggf. beanstandet werden.

Je nach Intensität können entsprechende Maßnahmen bis hin zur Disqualifikation im Ermessen des Richters auf Basis der bestehenden Richtlinien in der aktuellen FIPO ergriffen werden.

In der FIPO heißt es z. B. unter Punkt 1.1.1: „Das Wohlergehen muss zu allen Zeitpunkten, während derVorbereitung und während des Trainings der SportpferdeVorrang vor allen anderen Dingen haben. ... Jegliche Praktiken, die den Pferden physischen oder mentalen Schaden während eines Bewerbs oder außerhalb eines Bewerbs zufügen können, werden nicht toleriert.“

Und weiter heißt es unter Punkt 2.3.1 Länge des Hufes: „Der Huf muss zum Fesselstand passen.“
Es steht außer Frage, dass oben genannte Mängel am Hufbeschlag dem Pferd langfristig Schaden zufügen können.

Zweifellos handelt es sich um eine Minderheit unter der der Vielzahl von verantwortungsbewussten Reitern, die eine Gesundheitsschädigung Ihres Pferdes in Kauf nimmt.

Ziel der Ausrüstungskontrolle ist es, das Bewusstsein aller Turnierteilnehmer für einen fachgerechten Hufbeschlag zu schärfen.

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Christoph Leibold