Im Rahmen der Jahreshauptversammlung 2024 wurde beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2025 Menschen mit Beeinträchtigung einen ermäßigten Beitrag zahlen. Um diese Ermäßigung in Anspruch zu nehmen, bitten wir alle Berechtigten, den entsprechenden Nachweis bis spätestens 31.12.2024 bei uns in der Bundesgeschäftsstelle einzureichen (schriftlich, per E-Mail oder Fax). Liegt diese nicht vor, erfolgt automatisch eine Einstufung als Hauptmitglied.
Ermäßigte Beiträge:
Berechtigte Personen: Die Ermäßigung gilt für Menschen mit einem Behindertenausweis (ab 50 % Behinderung) mit einem der folgenden Merkzeichen:
oder ab 70 % Behinderung ohne Merkzeichen.
Bitte reichen Sie den Behindertenausweis als Nachweis bis zum 31. Dezember 2024 ein, um ab dem 1. Januar 2025 von der Ermäßigung zu profitieren.
Wir freuen uns, diesen Schritt zur Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigung anbieten zu können.