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22. Februar 2017 | VERBAND

Wichtige Information für Turnier-Veranstalter

Bis Anfang März müssen die WR-Events an die FEIF gemeldet werden, deshalt überprüfen sie als Veranstalter bitte auf der Terminliste unter "Turniere" ob ihre Veranstaltung als (WR) gekennzeichnet ist.

Sollte es Unstimmigkeiten geben, bitte diese per E-Mail an s.renken@ipzv.de bis spätestens 26. Februar 2017 mitteilen.

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Als Veranstalter dieser Turniere müssen sie folgendes beachten, damit die Ergebnisse auch später von der FEIF als WR Ergebnisse akzeptiert werden:
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1) Eine definitive Anmeldung der Termine bei der FEIF über den IPZV erfolgt am 1. März 2017
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2) Die Kosten für den Veranstalter belaufen sich auf 80€, die vom IPZV im Rahmen der Veranstaltung abgerechnet und ohne Abzüge an die FEIF weitergeleitet werden, bei nach dem 1. März 2017 angemeldeten Terminen beträgt die Gebühr 160,00€.
Es wird keine Abgabenerhöhung seitens der FEIF in 2017 geben
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3) Bei [nbsp]WR Prüfungen müssen 3 der 5 Richter [nbsp]internationalen Sportrichtern sein, von denen einer aus dem Ausland kommen muss.
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4) Es dürfen in den Worldranking Prüfungen KEINE Zwischenfinale ausgeschrieben werden
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5) Bei den Passwettbewerben muss eine elektronische Zeitmessanlage sowie eine Startbox zum Einsatz kommen.
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6)[nbsp]Ausrüstungskontrollen in den Vorentscheidungen sind bei 25% aller Teilnehmer vorgeschrieben, in den Endausscheidungen werden alle Teilnehmer kontrolliert.
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7) Der Richtereinsatzplan ist spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn als Exelliste an die IPZV Sportleitung sport@ipzv.de und an die Richter der Veranstaltung zu senden.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp]
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Die aktualisierten Veranstalterrichtlinien 2017 werden im Laufe der kommenden Woche veröffentlicht.