Der Vorstand nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass es im LV Westfalen-Lippe eine umstrittene und somit unklare Situation bezüglich der Person des Vorsitzenden und damit der Vertretungsberechtigung des LV gibt. Dies ergibt sich aus verschiedenen schriftlichen und mündlichen Äußerungen aus Westfalen-Lippe, die den Vorstand in den vergangenen Tagen erreichten. Im Fokus steht dabei der Verlauf der Jahreshauptversammlung des Landesverbandes, die am 03. März stattfand.
Für den Bundesverband ist dies umso bedauerlicher, weil am kommenden Wochenende die Jahreshauptversammlung des IPZV e.V. mit den wichtigen Neuwahlen des Präsidiums und eine vorbereitende Sitzung des Länderrates in Kamen anstehen. Der Vorsitzende eines Landesverbandes stimmt im Länderrat für seinen Landesverband ab und bei den Wahlen gehen die Stimmen eines Ortsvereins auf ihn über, wenn der Ortsverein nicht selbst in Kamen vertreten ist.
Der Vorstand des IPZV e.V. stellt klar, dass eine rechtsgültige Klärung der Situation an der Landesverbandsspitze nur in Westfalen-Lippe selbst geschehen kann. Der Bundesverband darf und will sich nicht in die formalen und internen Belange eines Landesverbandes einmischen, solange der LV selbst handlungsfähig ist. Wir betonen daher, dass wir uns zu keiner der an uns herangetragenen Meinungen zur Vertretungsberechtigung positionieren und äußern wollen und werden. Eine möglichst sachliche und von allen Seiten getragene Aufklärung des genauen Sachverhaltes, der auf der JHV des LV Westfalen-Lippe zu der unklaren Situation geführt hat, ist für uns eine zwingende Voraussetzung.
Wir möchten jedoch auf eine Konsequenz der derzeitigen Situation aufmerksam machen: sollte eine rechtsgültige Klärung der Vertretungsberechtigung und des (eventuell kommissarischen) Vorsitzes Westfalen-Lippes bis zu den Versammlungen des kommenden Wochenendes in Kamen nicht möglich sein, werden alle Beschlüsse des Länderrates und alle Präsidiumswahlen „unter dem Vorbehalt eines möglichen Rechtsstreites in Westfalen-Lippe“ geschehen. Dies bedeutet leider, dass je nach Ausgang eines Rechtsstreites alle Wahlen ungültig sein könnten und wiederholt werden müssten.
Blankenheim, den 14. März 2017
Karl Zingsheim, Präsident IPZV e.V.