Wie im DIP 01/2020 bereits berichtet, sind die Beitragszahlungen der Direktmitglieder als Spenden steuerlich abzugsfähig. Da es sich um sog. Kleinspenden handelt, ist zum Nachweis beim Finanzamt die Vorlage des Kontoauszugs / Einzahlungsbelgs in Verbindung mit der Bestätigung über den vereinfachten Spendennachweis ausreichend. Die Bestätigung über den vereinfachten Spendennachweis steht unten zum Download bereit.
IPZV e.V.