Zu seiner alljährlichen Herbstsitzung ist am letzten Mittwoch und Donnerstag der Sportausschuss des IPZV zusammengekommen. Das von Birgit Quasnitschka geführte rund 15-köpfige Gremium traf sich im Hauptquartier unseres Verbandes in Laatzen, und dabei erfolgten neben einer Rückschau auf die zurückliegende (WM-) Saison bereits etliche Weichenstellungen für die bevorstehende Spielzeit 2020.
Hier nur eine Auswahl von Themen aus dem hochengagiert arbeitenden „SpA“, die vorbehaltlich einer Zustimmung durch Präsidium und Länderrat Gültigkeit erlangen sollen:
Nicht selten ist in der Vergangenheit bereits das Thema der Überforderung jener Sportpferde diskutiert worden, die auf einem Turnier von gleich mehreren unterschiedlichen Reitern in einer Vielzahl von Prüfungen im Oval und – nicht selten additiv – auf der Geraden vorgestellt werden. Mit dem Blick zunächst auf die P-Prüfungen setzt der IPZV nun ein Limit: pro Pferd dürfen ab 2020 auf einem Turnier nur noch maximal drei Pass-Disziplinen (Passprüfung, Speedpass, langes oder kurzes Rennen) genannt werden.
Die kommende Saison bringt die Mitteleuropäische Meisterschaft zurück nach Deutschland. Für die Turniertage auf dem Hirtenhof wird der Qualifikations-Modus identisch sein zu dem von 2018, als die MEM am Reithof Piber in St. Radegund stattfand. Zu Saisonbeginn werden Interessenten ihren Teilnahme-Wunsch auf der IPZV-Website bekunden können, anschließend sammeln sie über die von ihnen erzielten Wertnoten Qualifikationspunkte (es zählen Móarbær Ende Mai, Alpenhof und Kronshof Anfang Juni, Ellenbach Mitte Juni und natürlich DJIM und DIM auf Gut Sandheide bzw. Hrafnsholt. Die Bekanntgabe der Mannschaft (Young Riders und Erwachsene) erfolgt am 5. Juli auf der Deutschen Meisterschaft.
Künftig soll es für Moderatoren von WorldRanking-Turnieren verpflichtende Schulungen und Zertifizierungs-Maßnahmen geben. Genaue Vorlagen dazu sind derzeit in Arbeit, denkbar ist aber vor allem für weniger erfahrene „Speaker“ z.B. eine Teilnahme an dem vom IPZV angebotenen „Richterkurs I“, der einen Zugang zu Grundlagen und Praxis-Wissen rund um die allgemein gültigen Regelwerke schaffen soll.
Die Expertenrunde im Sportressort bekräftigte zudem ihre Absicht, der allgemeinen Gesetzeslage und dem zugehörigen ministeriellen Erlass hinsichtlich der Anbringung von Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland konsequent Folge leisten zu wollen. Wie in jeder anderen Sportart auch ist das Tragen des Bundesadlers ausschließlich der momentan gültigen Nationalmannschaft vorbehalten (im IPZV: Mitglieder im Bundeskader, die auf der jüngsten Weltmeisterschaft als Sportreiter zur deutschen Equipe gehörten, Berechtigung jeweils von WM zu WM).
Quelle: isibless
Wie immer folgt das Protokoll nach der 14-tägigen Einspruchsfrist und ist dann hier zu finden.
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