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04. November 2012 | AUSBILDUNG

Rittbegleiter: Schon angemeldet?

Das Projekt „Sonderegelung Rittbegleiter 2013“ geht in die heiße Phase: Bis zum 31.12.2012 muss man sich angemeldet haben, um von dem vereinfachten Zugang zur Prüfung zum „IPZV-Rittbegleiter“ Gebrauch machen zu können.

Die Ausbildung zum Rittbegleiter stellt nicht nur die optimale Vorbereitung für den Stafettenritt zur WM in Berlin dar, sondern vermittelt auch viele praktische und theoretische Kompetenzen, die jeder Islandpferdereiter für das tägliche Reiten im Gelände gut gebrauchen kann.

Zur Erinnerung: Auch Reiter/-innen, die die Zulassungsvoraussetzungen zur Rittbegleiterprüfung nicht erfüllen, können sich im Rahmen der Sonderregelung zur Zentralen Prüfung anmelden! Alle Details und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Hat man sich im Rahmen der Sonderregelung bis zum 31.12.2012 zur Prüfung zum Rittbegleiter angemeldet, findet die Vorbereitung auf die Prüfung dezentral bei einem IPZV-Trainer CBA in 32 Unterrichtseinheiten statt.

Mit einer Bescheinigung über die erfolgreich absolvierten Vorbereitungseinheiten ausgestattet, nimmt man dann im März oder April 2013 an einer der Zentralen Prüfungen zum Rittbegleiter teil. Diese finden jeweils am Wochenende statt und setzen sich aus einer letzten theoretischen und praktischen Prüfungsvorbereitung am Samstag und der eigentlichen Rittbegleiterprüfung am Sonntag zusammen.

Am 09./10. März 2013 wird es auf jeden Fall eine Zentrale Prüfung zum Rittbegleiter bei Andrea-Katharina Rostock in Schmalfeld geben. Das Besondere dieser Prüfung wird sein, dass sie gleichzeitig als Trainer-Fortbildung CBA und API-Fortbildung ausgeschrieben ist.

Ausrichter für Zentrale Rittbegleiterprüfungen gesucht
Wir hoffen natürlich, dass die Beteiligung an der Sonderregelung so groß ist, dass wir regional verteilt weitere Zentrale Prüfungen zum Rittbegleiter anbieten können. Hierzu suchen wir API-Prüfer/-innen CBA, die bereit sind, eine solche Zentrale Prüfung zum Rittbegleiter anzubieten.

Benötigt werden eine Reitanlage mit der Möglichkeit zur Unterbringung der Pferde der Prüflinge, ein Viereck (für das Geschicklichkeitsreiten) und ein geeignetes Ausreitgelände. Jeweils zwei API-Prüfer/-innen sollen sowohl die letzte theoretische und praktische Vorbereitung der Teilnehmer/-innen am Samstag übernehmen als auch die Prüfung am Sonntag abnehmen.

Bewerbungen sind unter Angabe der beteiligten API-Prüfer/-innen, der Nennung von Name und Ort der Reitanlage und eines Terminvorschlags im März oder April 2013 bis zum 31.12.2012 an die IPZV-Geschäftsstelle zu richten. Nach Anmeldeschluss werden wir dann je nach regionaler Verteilung der Anmeldungen zur Zentralen Rittbegleiterprüfung über eine Zusage entscheiden.