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13. Dezember 2023 | SPORT

Pferdeführerschein Umgang ab 2024 Pflicht für Turnierreiter

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© Rosl Rößner

Warum braucht man das?

In der heutigen Zeit spielen der Schutz des Pferdes und der Tierschutz eine immer stärkere Rolle in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit aber auch in der Notwendigkeit der Reiterausbildung. Dabei steht in der gesellschaftlichen Wahrnehmung mit den Aspekten um die SLO (Social Licence to Operate) nichts weniger als die grundsätzliche Akzeptanz des Pferdesports und der Reiterei in der Diskussion.

Die auch inzwischen in der Islandpferdeszene überwiegend vorzufindende Pensionspferdehaltung nimmt den Pferdebesitzer vielfach aus der Verantwortung für die tägliche Versorgung und der Überprüfung des Wohlergehens seines Pferdes. Auf unseren Turnieren war immer wieder zu beobachten, dass mancher Reiter bzw. Pferdebesitzer mit der Situation der selbständigen Versorgung des Pferdes am Turnierwochenende überfordert war. Wieviel Wasser braucht mein Pferd und wie verändert sich der Wasserbedarf bei Hitze oder wie hoch ist der Bedarf meines Pferdes an Grundfutter? Allein diese elementaren Fragen brachten manch einen Reiter an seine Grenze, denn im Alltag wird ihm dies durch den Pensionsgeber abgenommen. Nicht selten sind Reiter auf ein Turnier gefahren und waren der festen Überzeugung, der Turnierveranstalter würde die Grundversorgung des Pferdes übernehmen. So wie sie es ja von zu Hause gewohnt sind.

Daher hat sich der Sportausschuss dazu entschieden, den Pferdeführerschein Umgang zur Zulassungsvoraussetzung für die Turnierregistrierung der Reiter einzuführen. Damit soll ganz im Sinne des Tierschutzgesetzes ein gewisser Grundstandard im Know-How um die Versorgung und den Umgang mit dem Pferd auf einem Turnierplatz sichergestellt werden.

Wer ist betroffen?

Alle Reiter der Erwachsenenklasse, die ab 01.01.2024 erstmalig auf einem Turnier des IPZV starten wollen und nicht im Besitz eines Pferdeführerscheins Umgang (oder eines höheren Abzeichens) sind.

Wird der alte Basispass anerkannt?

Ja. Der Pferdeführerschein Umgang ersetzt seit 2021 den Basispass. Daher werden alle IPZV Basispässe Pferdekunde, die vor dem 01.01.2021 abgelegt wurden, als Pferdeführerschein Umgang anerkannt.

Wer ist nicht betroffen?

Alle Reiter, die bereits vor dem 01.01.2024 im Turnierregister des IPZV registriert sind/waren haben Bestandsschutz unabhängig davon, ob sie im Laufe ihrer Reitkariere ein Abzeichen PFU oder Basispass abgelegt haben. Allerdings muss diese Registrierung durchgängig erhalten geblieben sein. Für Reiter, deren Registrierung seit fünf oder mehr aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ruht, gilt, dass sie wie Erstregistrierungen zu betrachten sind. Der Wiedereinsteiger, der beispielsweise seit 01.01.2019 (oder länger) nicht mehr registriert ist, und der sich für die Saison 2024 wieder neu registrieren möchte, zählt im Sinne dieser Regelung als Erstregistrierung.

Alle Reiter, die bereits im Besitz eins Pferdführerscheins (auch den der FN oder eines FN-Anschlussverbandes) oder des früheren Basispass oder eines beliebigen höheren Abzeichens sind, brauchen unabhängig davon ob sie pausiert haben oder nicht selbstverständlich kein neues Abzeichen ablegen.

Wann brauche ich eine Turnierregistrierung?

Die Turnierregistrierung ist verpflichtend für alle Veranstaltungen unter IPO §5. Das sind folgende Turnierformen: DIM, DJIM, WR-Turniere, Turniere mit Qualifikationsmöglichkeit, Qualifikationstage, Miniveranstaltungen und Gaedingakeppni Veranstaltungen.

Für die sogenannten sonstigen Veranstaltungen wie Hestadagar, WWI, Distanzritte, Reiterspiele, Ralleys, Schauturniere und Eisturniere ist keine Turnierregistrierung nötig und somit kein verpflichtendes Ablegen des Abzeichens zum Pferdeführerschein Umgang. Ein freiwilliges Ablegen der Prüfung wird allerdings sehr empfohlen.

Kann ich auch ohne Abzeichen ein „Testturnier“ reiten?

Ja. Der Reiter hat in seinem ersten Jahr der Registrierung grundsätzlich die Freiheit eines „Schnupperjahres“. Erst wenn er sich entscheidet dabei zu bleiben und sich für das kommende Jahr oder die kommenden Jahre registrieren möchte, muss er den Erwerb des Abzeichens nachweisen. Er kann sich also zum 01.01.2024 ganz normal registrieren, sein(e) Turnier(e) reiten und hat das ganze Jahr 2024 (das Jahr seiner Erstregistrierung) Zeit, ein entsprechendes Abzeichen abzulegen.

Gelten auch höhere Abzeichen?

Ja. Die Abzeichen im IPZV sind hierarchisch aufgebaut. Der Pferdführerschein Umgang ist das Einstiegsabzeichen und die Zulassungsvoraussetzung für alle anderen IPZV Abzeichen.

Werden die Abzeichen andere Verbände anerkannt?

Ja. Alle Abzeichen der FN und ihrer angeschlossenen Verbände werden anerkannt.

Werden die Abzeichen ausländischer Verbände anerkannt?

Ja. Allerdings muss die Anerkennung gleichartiger Qualifikationen der FEIF-Anschlussverbände auf Antrag erfolgen und wird nach Prüfung durch die Ausbildungsleitung genehmigt.

Wer bietet die Kurse an?

Alle IPZV Trainer (A,B,C) die auch über eine API Lehrgangsleiterlizenz verfügen, können entsprechende Kurse anbieten. In der Regel sind Reitschulen, Reitbetriebe und freiberufliche Trainer die Anbieter der IPZV API Abzeichenkurse. Kurstermine können auf der IPZV Homepage unter Termine nachgelesen werden.

Wo kann man alle Regelungen nachlesen?

Auf der IPZV Homepage (Downloads) sind sämtliche Regelwerke veröffentlicht.

Die Durchführungsbestimmungen für nationale Sportveranstaltungen in Deutschland sind in der „IPO Teil AI – Nationale Bestimmungen“ geregelt. 

Die Durchführungsbestimmungen für alle Ausbildungsgänge im IPZV sind in der „IPO Teil B – Allgemeine Ausbildungs- und Prüfungsordnung (API)“ geregelt.

Text: Jörg Roggensack