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22. Mai 2019 | VERBAND

Offener Brief - Neuregelung Abgaben Sport

Liebe Turnierteilnehmer/-innen und Veranstalter von IPZV-Turnieren,

nach der Veröffentlichung des Artikels „Der IPZV stellt klar“ auf unserer Homepage erreichten den Vorstand mehrere kritische Briefe, in denen u.a. darauf Bezug genommen wurde, dass es eine Vertragsfreiheit gebe und der IPZV nicht in diese eingreifen könne, indem er Turnierveranstaltern Vorschriften zu ihrer Preisgestaltung mache. Außerdem könne der IPZV nicht die Genehmigung einer Veranstaltung versagen, wenn ein Veranstalter bei der gesonderten Ausweisung der Gebühr von 10,-€ nicht andere Kosten für den Reiter gesenkt habe.

Hierzu möchte ich als Präsident des IPZV e. V. wie folgt Stellung nehmen:

- Schon immer gab es bei Sportveranstaltungen Gebühren (Onlinenennung, Sportabgabe) in zugegebenermaßen im Einzelfall schwankender Höhe, die vom einzelnen Turnierteilnehmer zumeist aber nicht wahrgenommen wurden, da sie bei der Auszahlung des Nenngeldes an den Turnierveranstalter vom IPZV einbehalten wurden. Ein solches Vorgehen war zunächst auch für die nunmehr pauschal erhobenen 10,-€ Gebühr angedacht, die all diese bisherigen Abgaben ersetzt und zusätzlich ein Nutzungsentgelt für die auf IPZV-Turnieren eingesetzte Software Ice-Test NG beinhaltet.

- Auf Wunsch einiger Veranstalter haben wir uns entschlossen, die Möglichkeit zu schaffen, die 10,-€-Gebühr in Ausschreibungen separat auszuweisen. Dies sorgt für Transparenz und hat für einen großen Teil der Veranstalter den Vorteil, dass sie für diesen Gebührenanteil nicht mehr wie bisher Umsatzsteuer zahlen müssen, was ihnen somit einen geldwerten Vorteil bietet.

- Außerdem ist es dem Verband sehr wichtig, dafür Vorsorge zu tragen, dass der einzelne Reiter nicht mit höheren Mehrkosten als den neu anfallenden Teilgebühren von wenigen Euro belastet wird. Die Aufforderung an unsere Jugend- und Sportwarte, darauf zu achten und ggf. mit Veranstaltern das Gespräch zu suchen, sollte die Neuregelung von einzelnen Veranstaltern dazu genutzt werden, die Kosten für eine Turnierteilnahme mehr nach oben zu schrauben, als sie real an Mehrkosten haben, möchten wir als Appell an die Veranstalter verstanden wissen. Diese haben sicherlich ebenfalls ein Interesse daran, dass ihre Turnierteilnehmer nicht über Gebühr finanziell belastet werden. Keinesfalls geht es uns hier um einen Eingriff in die Vertragsfreiheit. Wir werden unsere Jugend- und Sportwarte noch einmal in diesem Sinne informieren.

Ich hoffe, dass ich hiermit für eine größere Klarheit in puncto IPZV-Teilnehmergebühr sorgen konnte.
Uli Döing, Präsident