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12. Juli 2023 | VERBAND

Neues vom Vorstand in Sachen Schmelter gegen IPZV

Nach den bisher sehr knapp gehaltenen Veröffentlichungen in dieser Sache sieht sich der Vorstand zunehmend dem Vorwurf der Intransparenz ausgesetzt, insbesondere nachdem seitenlange Darstellungen der auf der Gegenseite Beteiligten in den sozialen Medien zu lesen waren. Unsere Zurückhaltung diente einzig dem Zweck, keine öffentliche Rede und Gegenrede anzufachen, das hätte der Sache nicht gedient, zumal schon Strafanträge und Unterlassungserklärungen im Raum stehen.

Wir haben deshalb den Rechtsanwalt unseres Verbandes um eine Einschätzung der Lage gebeten, die wir hier im Wortlaut wiedergeben. 

Betr.: IPZV ./. Schmelter

Sehr geehrter Vorstand des IPZV, 

die Anfragen des Vorstandes zu rechtlichen Möglichkeiten des IPZV Äußerungen im Internet und in sozialen Medien (Meinungsäußerungen, Anschuldigungen, eventuell wahrheitswidrigen Behauptungen etc.) zum laufenden Verfahren IPZV ./. Schmelter entgegenzutreten, darf ich wie folgt beantworten: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass Sie als gesetzlicher Vertreter eines Bundesverbandes mit ca. 26.000 Mitgliedern derzeit lediglich mit einer „Beschwerde“ eines Mitgliedes bezüglich einer Sportrichterlichen bzw. Tierärztlichen Entscheidung konfrontiert sind. Jede Sportart setzt naturgemäß ein Regelwerk und dementsprechende Entscheidungen der dafür vorgesehenen Entscheidungsträger und Gremien voraus, die manchmal von den betroffenen Sportlern als ungerecht empfunden werden können. Hierfür sieht das Regelwerk des IPZV entsprechende Rechtsmittel vor, die gemäß den Statuten des IPZV (Satzung, Rechts- und Verfahrensordnung, LPO etc.) dem Betroffenen Rechtsschutz und entsprechende Möglichkeiten zur Überprüfung der jeweiligen Entscheidung geben. Ihr gesetzlicher Auftrag als Vorstand besteht in der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Verbandes als solchem und keinesfalls in der Vertretung partikularer Interessen. Sofern Sie Anlass sehen in die Entscheidungen einzelner satzungsgemäßer Organe oder Gremien einzugreifen, können und müssen Sie das selbstverständlich (auf Grundlage einer rechtlichen Ermächtigung) tun (Satzung, Verordnung etc.). Im gegenständlichen Verfahren sind Ihrerseits aus hiesiger Sicht alle erforderlichen und gebotenen Schritte eingeleitet worden. Die entsprechenden Gremien arbeiten derzeit.

Ich empfehle Ihnen daher zu laufenden Verfahren weder Stellung zu nehmen noch durch Äußerungen bewusst oder unbewusst evtl. Einfluss auf diese Verfahren zu nehmen! Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass nunmehr bereits mehrere Strafverfahren von einigen Beteiligten initiiert wurden und somit die Strafverfolgungsbehörden ihre Arbeit aufgenommen haben. Ein Mitglied des Präsidiums hat sich offensichtlich bereits im Zusammenhang mit den Geschehnissen kompromittiert und darauf seinen Rücktritt erklärt. Das Internet und die „sozialen“ Medien bieten jedermann die Möglichkeiten seine Meinung zu äußern und somit leider auch die Möglichkeit Narrative zu verbreiten. Eine (rechtliche) Verfolgung solcher Äußerung in diesen Medien ist möglich, jedoch nur unter enormem Aufwand (und damit verbundenen Kosten für den Verband). Sofern Sie eine rechtliche Verfolgung von wahrheitswidrigen Veröffentlichungen wünschen, kann diese von hier aus selbstverständlich jederzeit gewährleistet werden, jedoch rate ich Ihnen im Interesse Ihres Verbandes derzeit zu einer gewissen Gelassenheit um die Integrität des Vorstandes eines Bundesverbandes zu bewahren.

Christian Goergens

Rechtsanwalt