Das Portal MEIN.IPZV ist u.a. der Dienstleister rund ums Turniergeschehen im IPZV. Die Serviceleistung umfasst beispielsweise die Registrierungen von Reiter- und Pferd, die für die Teilnahme an den meisten Turnieren notwendig sind, inkl. Nennmöglichkeit. Kürzlich wurden Funktionen im Nennvorgang aktualisiert, um die Nennung selbst sowie die Arbeit der Rechenstellen reibungslos zu ermöglichen.
Bezahlfunktion – SEPA-Mandat erteilen
Bisher konnten Nennungen ausschließlich über die Eingabe der Bankverbindung bezahlt werden. Kürzlich stehen drei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: Zahlung per SEPA-Mandat, Kreditkarte oder Sofort-Überweisung.
Am bequemsten kann per Lastschrift bezahlt werden. Hierfür muss vor der Bezahlung der Nennung ein Lastschriftmandat erteilt werden. Der Punkt „SEPA-Mandate“ befindet sich links in der Navigation. An dieser Stelle muss ein SEPA-Mandat für Turniernennungen angelegt werden. Sollen zusätzliche Angebote (Registrierung, künftig Campus-Seminare usw.) genutzt werden, so muss ein zweites Mandat für „IPZV-Gebühren“ erteilt werden. Jedes erteilte Lastschriftmandat kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Die angegebene Bankverbindung wird ausschließlich bei unserem Zahlungsdienstleister hinterlegt und nicht an Dritte weitergegeben. Sind mehrere Mandate hinterlegt, so kann beim Check-out des Bezahlvorgangs zwischen den verschiedenen Konten ausgewählt werden. Außerdem gibt es die Möglichkeit sich dann doch noch für eine Sofortüberweisung oder die Zahlung per Kreditkarte zu entscheiden. Das spart in Zukunft hoffentlich Zeit und Nerven!
Was passiert, wenn ich keinen Startplatz erhalte oder meine Nennung widerrufe?
Bei überbuchten Prüfungen kann es vorkommen, dass die Zahlung bereits in die Wege geleitet wurde, jedoch kein Startplatz mehr zur Verfügung steht, weil die Plätze bei Überbuchung vom Veranstalter vergeben werden. In diesem Fall erstatten wir dem Betroffenen das Nenngeld selbstverständlich sofort. Aufgrund der Bankvorlaufzeiten kann es allerdings sein, dass zunächst eine Abbuchung oder Belastung der Kreditkarte stattfindet, bevor der Betrag wieder gutgeschrieben werden kann. Dies gilt auch für Widerrufe. Daher bitten wir darum, immer einige Tage abzuwarten und keine Rücklastschrift auszulösen, um unnötige Bankgebühren zu vermeiden. Sollte dennoch keine Erstattung auf den Bankauszügen zu finden sein, bitten wir um eine kurze Mitteilung an die Bundesgeschäftsstelle. Erstattungen erfolgen immer, über die ausgewählte Zahlart, also auf das hinterlegte Bankkonto oder die genutzte Kreditkarte.
Impfstatus registrieren
Eine weitere Neuerung ist die Angabe zum aktuellen Impfstatus der registrierten Pferde, denn die Impfeintragung und -kontrolle erfolgt seit 01.01.2023 über das Nennsystem. Bevor eine Turniernennung erfolgreich abgeschickt werden kann, ist es notwendig alle Pflicht-Impfungen mit Datum einzutragen. Die Pferde, bei denen die Impfungen durch das Nennsystem nicht erfasst werden konnten, bekommen online keine Starterlaubnis.
Bei Fragen steht die IPZV-Bundesgeschäftsstelle selbstverständlich zur Verfügung.