Die Jugendleitung informiert über eine Ergänzung im Regelwerk für die ReiterInnen der Jugend- und Juniorenklasse:
Vorläufige Änderung des § 9 Absatz 9.4 IPO 2011 – Teil A I: Allgemeine Bestimmungen, Nationale Bestimmungen
Für die ReiterInnen der Jugend – und Juniorenklassen, die die
Qualifkation für die LK 1 einmalig erreicht haben, ist es möglich, noch
einmalig in derselben Reiter-Pferdkombination zwei Leistungklassen
tiefer zu starten.
Diese Änderung wurde durch den Jugendausschuss mit sofortiger Wirkung beschlossen.