Info der Ressorteitung Richten
Die maximale Verweildauer des Richters [nbsp]am Platz beträgt 12 Stunden. Innerhalb dieser Zeit ist eine maximale Richtzeit von 8 Stunden möglich. Bei mehr als 8 Stunden erhöht sich lt. Gebührenordnung der Tagessatz auf 1,5 Tagessätze.
Die FEIF – Regelung wurde vom Präsidium in der Sitzung vom 18. 06. 2014 einstimmig abgelehnt.
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Marion Heib