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18. März 2024 | VERBAND

Klarstellung – Nutzung des IPZV-Logos

Eine der beiden Bewerbergruppen für die bei der JHV2024 zu besetzenden Präsidiumsämter benutzte für die Darstellung ihres Konzeptes das IPZV-Logo. Auf Grund vieler Nachfragen zur Nutzung und zu den Nutzungsrechten des IPZV-Logos möchten wir hier Klarheit schaffen.

Die Nutzung des IPZV-Logos ist grundsätzlich ohne Genehmigung des Verbandes nicht erlaubt. Der IPZV als Bundesverband hat die beiden Tölter, die sich in diesem Logo befinden, beim Deutschen Patent- und Markenamt in München schützen lassen. Somit liegen die Nutzungsrechte des IPZV-Logos ausschließlich beim Verband.

Viele IPZV Ortsvereine haben diese oder sehr ähnliche Tölter in ihr Vereinslogo eingebaut. Das wurde in der Vergangenheit geduldet und akzeptiert.

Die Nutzung des IPZV-Logos durch Mitglieder, andere Personen oder Institute ist grundsätzlich ohne Genehmigung nicht erlaubt und könnte entsprechend abgemahnt werden. Bisher hat der Verband nie eine Abmahnung ausgesprochen und er hofft auch, dass es nicht dazu kommen muss. Allerdings wird in Zukunft deutlich mehr darauf geachtet werden, dass diejenigen, die das Logo für bestimmte Zwecke nutzen möchten, dazu beim Verband eine entsprechende Genehmigung einholen.

Der IPZV-Vorstand