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17. September 2024 | JUGEND

Kinder, Jugendliche und Junioren aufgepasst – neue Regelungen für euch

In den nationalen Bestimmungen finden junge Reiter für die kommende Saison 2025 gleich zwei wichtige neue Regelungen, die für sie gelten werden.

Ohne Wissensnachweis kein Turnier

Ab dem 1. Januar 2025 wird es eine verpflichtende Voraussetzung für alle Turnierreiter der Jugend- und Juniorenklassen sein, den Pferdeführerschein Umgang, den Basispass oder den Sachkundenachweis zu haben (siehe „Nationale Bestimmungen“ unter 8.4.5). Dabei ist es unerheblich, ob sie bereits auf Turnieren gestartet sind oder sich zum ersten Mal registrieren und nennen wollen. Alle jungen Reiter und Reiterinnen, die auf einem Turnier starten wollen, sind verpflichtet, den Pferdeführerschein abzulegen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass junge Reiter ihr Grundwissen im Umgang mit Pferden nachweisen, um das Wohl der Tiere zu gewährleisten und ihrer Eigenverantwortung gerecht zu werden. Um den Turniersport im Sinne der social license to operate zu gestalten und zu verbessern, wird hierdurch ein weiterer Schritt getan. Diese Regelung macht deutlich, dass junge Reiter ihre Pferde als sensible Lebewesen betrachten sollen, die eine sorgfältige Pflege und respektvollen Umgang erfordern. Ausreichendes Wissen über Bedürfnisse von Pferden, das Pferdeverhalten und tiergerechten Umgang sind dabei unerlässlich.

Mit noch mehr Ausbildung zur DJIM

Um das reiterliche Niveau der DJIM-Reiter noch weiter zu verbessern, gilt ab dem kommenden 1. Januar 2025 eine neue Regelung für die Qualifikation zur DJIM. Jeder Reiter und jede Reiterin der Kinder-, Jugend- und Juniorenklassen muss mit jedem Pferd, mit dem er oder sie auf der DJIM starten möchte, im Vorfeld eine Dressurprüfung geritten sein. Diese werden unterteilt in die schweren (D1, D3, D4) und leichten (D2, D5-7) Dressurprüfungen. Für Kinder gilt es, in einer der Prüfungen, egal welcher Kategorie, eine gültige Wertung erritten zu haben. Jugendliche und Junioren müssen in einer der Dressurprüfungen eine gewisse Leistungsklasse erreicht haben. In welcher Kategorie welche Leistungsklasse als Voraussetzung für die DJIM-Teilnahme gilt, ist der Tabelle unter 20.6 der nationalen Bestimmungen zu entnehmen. Die Pflicht zum mindestens einmaligen Dressurritt als Voraussetzung zur DJIM-Teilnahme soll dafür sorgen, dass junge Reiter sich noch intensiver mit der Ausbildung ihres Pferdes, der Skala der Ausbildung, der korrekten Hilfengebung und dem Verbessern des Reitersitzes auseinandersetzen. Sich und ein Pferd auf eine Dressurprüfung vorzubereiten, fördert das theoretische Verständnis der Ausbildung im Zusammenhang mit der praktischen Umsetzung und verbessert die Rittigkeit und Durchlässigkeit der Pferde.

Falls eine Dressurprüfungsteilnahme für eine Pferd-Reiter-Kombination absolut nicht umsetzbar sein sollte, kann stattdessen ein abgelegtes Reitabzeichen zur DJIM-Teilnahme berechtigen. Jugendliche und Junioren müssen dafür mindestens das Reitabzeichen 2 oder Reitabzeichen Silber abgelegt haben. Kinder benötigen mindestens das Jugendreitabzeichen 1.

Auch bei dieser neuen Regel gilt wieder der Ansatz: Reiterliches Wissen und Können zu haben und stetig zu verbessern, sind Voraussetzungen, um den Reitsport ethisch vertretbar und tierwohlgerechter zu machen.