In den Unterlagen, die der Vorstand der FEIF zu der diesmal in Helsinki stattfindenden jährlichen Delegiertenversammlung aller FEIF-Mitgliedsländer vorgelegt hat, findet sich ein zweigeteilter Vorschlag zur Gestaltung der Beiträge.
Im ersten Teil wird für das zurückliegende Haushaltsjahr 2015/16 eine Erhöhung aller Beiträge um 15% vorgeschlagen. Die Stimmenverhältnisse in der Delegiertenversammlung sollen dabei unverändert bleiben, der IPZV hat damit wie bisher 6 Stimmen. Da diese Finanzperiode am 30.09.2016 beendet war, handelt es sich um den Vorschlag, die genannte Erhöhung in Helsinki rückwirkend zu genehmigen.
Im zweiten Teil des Vorschlags des FEIF-Vorstands wird für das laufende und für folgende Haushaltsjahre, also 2016/17 ff. eine regelmäßige Erhöhung angedacht, die sich am Index der Verbraucherpreise der EU-Statistikbehörde Eurostat orientiert.
Der Länderrat hat abgestimmt, wie in der Delegiertenversammlung in Helsinki nun vorgegangen werden sollte. Präsident Karl Zingsheim und Schatzmeister Joachim Grendel werden sich entsprechend an das im Länderrat abgestimmte Vorgehen wie folgt halten:
Der Länderrat ist einstimmig der Meinung, dass man dem Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmen kann. Die Ablehnung bezieht sich dabei aber nur auf den Teil der kontinuierlichen Anpassung gem. Verbraucherpreisindex.
Der Länderrat hofft, dass während der Sitzung die Möglichkeit besteht, den Antrag zu splitten, dabei dem ersten Teil (Erhöhung um 15% etc.) zuzustimmen und nur den zweiten Teil abzulehnen.
Bei der Zustimmung zur Erhöhung um 15% sollte dabei vom IPZV ergänzt werden, dass wir uns nach wie vor die Erstellung einer Beitragsordnung seitens der FEIF wünschen, aus der hervorgeht, wie die FEIF gewährleistet, dass von allen Ländern korrekte Mitgliederzahlen gemeldet werden. Im letzten Chairpersons Meeting wurde erstmals bekannt, dass nicht alle Länder ihre Mitgliederzahlen angeben. Das ist auf Grund der unterschiedlichen Strukturen in den Ländern teils nicht oder nur schwierig möglich. Andere Länder haben ihre Angaben nur auf die Mitglieder bezogen, welche Leistungen der FEIF nutzen.
Sollte sich für den Teil der kontinuierlichen Erhöhung des Beitrags gem. Verbraucherpreisindex ein Kompromissvorschlag ergeben, z.B. in der Art, einen festen Aufschlag von 1% bis. max. 1,5%, begrenzt auf eine festgelegte Anzahl von Jahren, dann empfiehlt der Länderrat, darauf einzugehen. Eine Flexibilität in diesem Punkt könnte sich nach Ansicht von IPZV-Vorstand und Länderrat positiv auf das Abstimmungsverhalten der anderen Mitgliedsländer zu weiteren Anträgen von uns (z.B. die dauerhafte Teilnahme unserer Ressortleiter an den Sitzungen) auswirken.
Karl Zingsheim, Präsident IPZV e.V.