Diese Zusammenstellung von wesentlichen Hinweisen soll den Veranstaltern von Turnieren dazu dienen, in vereinfachter Form wesentliche Punkte der Regularien schnell und griffbereit zur Verfügung zu haben.
[nbsp]
Die jeweils gültigen und auf der Verbandshomepage www.ipzv.de veröffentlichten Veranstaltungsrichtlinien sind für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen bindend. Sie erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und im Zweifelsfall gelten die jeweils aktuellen Fassungen der IPO, IPZV-Gebührenordnung und FIPO.
[nbsp]
Wir möchten vorab auf folgende Punkte gesondert hinweisen:
In 2016 kann eine neue T5 1 mit folgenden Aufgabenteilen angeboten werden:
AT1: Langsamer Tölt
Handwechsel
AT2: Starkes tempo Tölt
Ziel ist es in 2016 festzustellen, ob diese Form der T5 mehr
Zuspruch findet als die bisherige T5. Im Sportleitermeeting soll dann
diskutiert werden, ob die bisherige Form der T5 durch diese ersetzt wird.
Selbstverständlich haben die Veranstalter die Wahl zwischen der T5 und der T5
1.
[nbsp]
[nbsp]
[nbsp]
[nbsp]
[nbsp]
[nbsp]
[nbsp]
1. Erstellung und Genehmigung von Ausschreibungen:
Das Genehmigungsverfahren von Turnierausschreibungen erfolgt ab 1.1.2012
gemäß der IPO AI Nationale Bestimmungen § 5 und wird im elektronischen Verfahren durchgeführt.
[nbsp]
Das Anlegen von Ausschreibungen ist für alle Rechenstellen und alle Veranstalter möglich, sofern sie einen Benutzerzugang besitzen. Veranstalter, die noch nicht über einen eigenen Zugang verfügen, müssen sich rechtzeitig vor der Planung der Ausschreibung bei Lutz Lesener einen entsprechenden Zugang beantragen.
[nbsp]
Prinzipiell lassen sich alle Ausschreibungen mit dem System abbilden. Wenn ein Veranstalter seine Ausschreibung erfasst hat - das kann auch in mehreren "Sitzungen" geschehen - kann er die seine Ausschreibung zur Genehmigung einreichen. Die Ausschreibung geht dann an die zuständige(n) Stelle(n) im Landesverband an anschließend ggf. im Bundesverband, je nach Form der Veranstaltung.
[nbsp]
Die LV-Sport-/Jugend-/Freizeitwarte erhalten den Entwurf der Ausschreibung als PDF per E-Mail und können anschließend über einen individuellen Link die Ausschreibung genehmigen oder auch nicht. Der Veranstalter (bzw. die für die Online-Ausschreibung zuständige Person) wird dann jeweils über das Ergebnis informiert.
Wenn alle Genehmigungen vorliegen, kann die jeweilige Rechenstelle die Onlinenennung freischalten, die Freischaltung darf frühestens 1 Monat vor dem Nennschluss liegen.
[nbsp]
Die Sport-und Jugendleitung des Bundesverbandes und der Landesverbände empfehlen, die Ausschreibung frühzeitig vorzubereiten, um eine rechtzeitige Genehmigung zu gewährleisten, zu spät eingereichte Genehmigungen können sonst nicht mehr fristgemäß bearbeitet werden.
[nbsp]
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der im Kopf der Ausschreibung aufgeführte Veranstaltungszeitraum nicht verlängert werden kann. In einigen Fällen wurde unter der Rubrik „Hinweise“ aufgeführt, dass die Veranstaltung möglicherweise bereits am Tag/Nachmittag früher beginnen kann. Dies ist nicht erlaubt und sollte insbesondere auch von den LV Sportwarten stärker kontrolliert werden.
[nbsp]
Ein Qualifikationstag darf nicht mit einem OSI gekoppelt werden, eine Siegerehrung ist nicht erlaubt.
[nbsp]
Ab dem Jahre 2015 ist es erforderlich bereits
bei Ausschreibung eine maximale Starterzahl anzugeben, die sich an der
festgelegten Turnierdauer sowie den individuellen Gegebenheiten am jeweiligen
Veranstaltungsort orientieren sollen.
Aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ergeben sich folgende Richtwerte:
[nbsp]
[nbsp]
Die bisherige Regelung, dass der Nennschluss nicht auf einen Freitag, Samstag, Sonntag oder Montag fallen darf ist aufgehoben, Die Veranstalter werden jedoch gebeten, kein aktives Turnierwochenende als Nennschluss anzusetzen. Es wird empfohlen, den Nennschluss mind. 2 ½ Wochen vor Turnierbeginn festzulegen, so dass der Zeitplan dann 2 Wochen vor Turnierbeginn veröffentlicht werden kann. [nbsp]
[nbsp]
Damit die erreichten Qualifikationen auch korrekt über das Zentralregister geprüft werden können, ist es zwingend erforderlich, die korrekten Kurzbezeichnungen der jeweiligen Prüfungen zu verwenden (S/Y/H/J/KL/KM/KS/X/Z).
[nbsp]
Im vergangenen Jahr hat sich häufig die Problematik ergeben, dass eine genehmigte Ausschreibung auf Grund eines zu spät aufgefallenen Fehlers nochmals geändert werden musste. Dies wurde in der Regel so durchgeführt, dass die Genehmigungen nicht zurückgenommen wurden (Online-Ausschreibung war bereits online), sondern die Änderungen manuell eingepflegt wurden. Dies verursacht einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand, der ab 2016 den Veranstaltern in Rechnung gestellt wird.
[nbsp]
Bereits getätigte Online-Nennungen können nur noch über die Rechenstellen zurückgezogen werden. Ein Zurückziehen über die IPZV-Geschäftsstelle ist zukünftig nicht mehr zu akzeptieren. Die Rückabwicklung von Nenngeldern und sonstigen Gebühren erfolgt durch die Rechenstellen bzw. die Veranstalter.
[nbsp]
[nbsp]
[nbsp]
2. Terminfestlegung von Veranstaltungen
Die Terminfestlegung von Veranstaltungen erfolgt auf der Grundlage der Veranstaltungshinweise jeweils für das kommende Jahr. [nbsp]
[nbsp]
[nbsp]
2. [nbsp][nbsp] a) WM Sichtungs-und Qualifikationsturniere, World-Ranking-Veranstaltungen, Landesverbandsmeisterschaften o.ä. und Jugendländercup müssen bis zur Veranstaltertagung des Vorjahres angemeldet sein.
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] WM-Sichtungs- und WM-Qualifikationsturniere haben terminliche Priorität.
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] b)
[nbsp][nbsp] Sonstige Turniere mit Qualifikationsmöglichkeit
einschl. Qualifikationstage [nbsp]
sollten bis zur Veranstaltertagung angemeldet sein, müssen aber
spätestens bis zum 1.12. des Vorjahres angemeldet sein.
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] c)[nbsp] Sonstige Turniere gemäß § 4.5 der Nationalen Bestimmungen dürfen
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] auch
zu einem späteren Zeitpunkt gemeldet werden.
3. [nbsp][nbsp] Die Terminfestlegung/Ortsverschiebung von zu spät angemeldeten Veranstaltungen, gemäß Punkt 2. b), kann nur durch Koordination der jeweils zuständigen LV-Sportwarte/Jugendwarte mit den betroffenen Veranstaltern des zeitgleichen Termins erfolgen.
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Die
Terminfestlegung/Ortsverschiebung von zu spät angemeldeten Veranstaltungen
gemäß Punkt 2.a) bedarf zusätzlich der Zustimmung der IPZV Sport-und Jugendleitung.
4. [nbsp][nbsp] Bei bis zur Veranstaltertagung angemeldeten Veranstaltungen wie WM-Sichtungs- und Qualifikationsturniere, World-Ranking-Turniere, Jugendländercup, sonstigen Qualifikationsturnieren sowie Qualifikationstagen, wird eine Bannmeile von ca. 350 km gezogen. Ausnahme: Die Veranstalter haben sich auf der Veranstaltertagung bei gleichem Termin auf eine nähere Distanz festgelegt.
[nbsp]
5. [nbsp][nbsp] Wird
ein Qualifikationstag nach der Veranstaltertagung geplant und angemeldet, so
sind bereits bis zu diesem Termin angemeldete Turniere in dem Zeitraum einer Woche
vor dem neu hinzugekommenen Qualifikationstag und einer Woche nach dem neu
hinzugekommenen Qualifikationstag geschützt, dies gilt in einem Radius von 250
km. Ausnahme: Das Einverständnis
aller betroffenen Veranstalter innerhalb des Zeitfensters liegt vor.
6. [nbsp][nbsp] Veranstaltungen,
die nach dem 1.12. des Vorjahres angemeldet werden erzeugen keine Bannmeilen,
vorausgesetzt dem Termin ist zugestimmt worden, siehe Punkt 3.
7. [nbsp][nbsp] Die
Überprüfung zur Vermeidung von Terminüberschneidungen und dem Einhalten der Bannmeilen
obliegt der Verantwortung der jeweils zuständigen LV-Sport-und Jugendwarte und
ist mit Anmeldung des Termins vom Veranstalter nachzuweisen
bzw. zu bestätigen.
8. [nbsp][nbsp] Terminfestlegung/Veränderung
bei begründeten Ausnahmefällen sind bei außerordentlichem Verbandsinteresse
möglich und liegen im Zuständigkeitsbereich der IPZV Sport- und soweit
betroffen IPZV-Jugendleitung, in Zusammenarbeit mit dem Geschäftsführenden
Vorstand.
9.[nbsp][nbsp][nbsp] Bei der Koordination/Überprüfung/Absprache von Terminüberschneidungen ist eine aktive Zustimmung/Absage bei den Veranstaltern bzw. zuständigen LV-Sport-und Jugendwarten einzufordern. Allerdings haben die zuständigen LV-Sport-und Jugendwarte genau wie die Veranstalter eine Rückmeldungspflicht, der sie umgehend nachkommen sollen, um eine möglichst kurzfristige Klärung zu gewährleisten.
[nbsp]
[nbsp]
3. Nenngelder:
Die Nenngelder staffeln sich nach Anzahl der Reiter und Anzahl der Richter pro Prüfungsgruppe sowie einem möglichen Mehraufwand für die Veranstalter und werden ebenfalls nach Altersklassen unterteilt.
[nbsp]
Die maximalen Nenngeldhöhen für die jeweiligen Prüfungen ergeben sich aus der Anlage 1 „Maximale Nenngeldhöhen“ dieser Veranstalterrichtlinien.
[nbsp]
Bei den festgesetzten Beträgen handelt es sich um Maximalgrenzen. Es ist durchaus möglich und gewollt, niedrigere Nenngebühren anzusetzen.
Der Veranstalter kann frei über die Höhe des Nenngelds in einer Prüfung bis zur Maximalgrenze entscheiden.
[nbsp]
Durch die im vergangenen Jahr eingeführte Verpflichtung, eine Startbegrenzung in der Ausschreibung anzugeben haben sich bestimmte Problematiken ergeben, so dass zukünftig auch von Seiten der Veranstalter ein sog. „variabler Nennschluss“ bestimmt werden kann. Dies bedeutet, dass der Nennschluss, unabhängig von dem in der Ausschreibung festgelegten Datum auch dann erreicht, wenn die maximale Starterzahl erreicht ist. Dies bedeutet, dass Nennungen und Änderungen in den Prüfungen ab diesem Zeitpunkt als Nachnennungen angesehen werden können. Ausnahme hiervon: Nachrücker von der Warteliste. Auf diesen sog. variablen Nennschluss muss in der Ausschreibung ausdrücklich hingewiesen werden.
Für die im Rahmen der Veranstaltertagung diskutierte Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr bei Streichungen vor dem Erreichen des Nennschlusses, ist eine Änderung des IPZV-Gebührenkatalogs erforderlich, zu der es für 2016 jedoch nicht gekommen ist.
[nbsp]
Ob und bis wann Nennungen und Umnennungen
angenommen werden, liegt im Ermessen des Veranstalters. Nach Nennschluss bzw.
Zeitplanerstellung besteht für den Veranstalter die Möglichkeit, Nachnennungen
unabhängig von der Startbegrenzung für das Turnier bzw. auch für einzelne
Prüfungen zu begrenzen bzw. auszuschließen.
Nach- oder umgenannte Pferde müssen grundsätzlich am Anfang der Prüfung
starten. Meldet ein Reiter mehrere Pferde nach, so startet er mit allen Pferden
im angemessenen Abstand. Für Nachnennungen kann vom Veranstalter die zwei- bis
dreifache Nenngebühr verlangt werden, die doppelte Nenngebühr ist Pflicht.
Umnennen in eine höhere Leistungsklasse ist kostenlos möglich, wenn der Reiter
in der Zwischenzeit in der Leistungsklasse gestiegen ist. Dies gilt auch für
den Fall, wenn dadurch die für die jeweilige Prüfung festgesetzte maximale
Startbegrenzung überschritten wird. Ist die Prüfung in der höheren
Leistungsklasse nicht ausgeschrieben, kann der Reiter gegen Rückerstattung der
Gebühr streichen
[nbsp]
[nbsp]
[nbsp]
4. World Ranking Turniere:
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] World-Ranking-Turniere müssen, gemäß der aktuellen Durchführungsbestimmung zur Terminfestlegung von Veranstaltungen, bis zur Veranstaltertagung im Herbst des Vorjahres bei der IPZV-Geschäftsstelle angemeldet sein.
[nbsp]
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Ergänzend dazu wurde von der FEIF die maximale Anwesenheitszeit von Richtern auf einem Turnier definiert. Dies bedeutet zukünftig, dass die maximale Anwesenheitspflicht der ausländischen Richter an einem Turniertag im Durchschnitt maximal ca. 10 Stunden beträgt. In dieser Zeit kann der Richter frei eingeteilt werden. In den zehn Stunden sind eine Mittagspause von ca. 40 Minuten, sowie regelmäßige Pausen von ca. 10 Minuten alle 2 Stunden einzuplanen. Die Richtzeit ist mit 8 Stunden pro Tag begrenzt. Anwesenheiten über 10 Stunden sollten ausgeglichen bzw. vorab mit den betroffenen Richtern besprochen werden
[nbsp]
[nbsp]
5. Leistungsklassen
Die Einteilung der Leistungsklassen ist ab der Saison 2015 neu festgesetzt und in § 7 der IPO verankert. [nbsp]
Der Sportausschuss empfiehlt jedoch den Veranstaltern, insbesondere die leichten Prüfungen (T7, T8, V5, V6) mindestens 2mal auszuschreiben. Hierdurch müssen die Vorschriften des § 9 IPO über die Startberechtigung von Trainern, Bereitern, Kadermitglieder, und Pferdewirten Berücksichtigung finden können.
[nbsp]
[nbsp]
6. Prüfungen
Sollte eine 250 m-Ovalbahn vorhanden sein, sind alle Ovalbahnprüfungen auf dieser Bahn durchzuführen.
[nbsp]
Die Fünfgangprüfungen F1 und die F 2 auf WR-Turnieren, WM-Qualifikationsturnieren und der DJIM darf nur noch auf 250m-Ovalbahnen und P-Bahnen[nbsp] durchgeführt werden. Auf sonstigen Turnieren darf die F 2 auch auf 200 m-Ovalbahnen ausgeschrieben und durchgeführt werden.
[nbsp]
Entsprechend dem Beschluss FEIF Konferenz Anfang Februar in Haarlem wird für nationale Turnierveranstaltungen auf deutschem Boden versuchsweise eine veränderte Töltprüfung T5 1eingeführt. Anders als bei der üblichen T5 nach der FIPO werden in dieser Testprüfung T5.1 folgende Anforderungen gestellt:
1. AT: langsames Tempo Tölt
2. AT: Starkes Tempo Tölt
Die Ergebnisse fließen, wie die T5 der FIPO, in das Leistungsklassensystem des IPZV ein.
Die Turnierveranstalter werden ausdrücklich gebeten, in 2016 vermehrt diese Testprüfung auszuschreiben, mit den Erfahrungen aus dieser „Testprüfung“ kann der Wunsch zur Änderung der Prüfung in der FIPO[nbsp] besser begründet werden.
Die sog. „leichten Ovalbahnprüfungen“ sind ab dem Jahr 2016 nur noch mit maximal 4 Reitern pro Gruppe durchzuführen. Hierdurch soll erreicht werden, dass sich die Richtqualität erhöht und für die Richter Zeit vorhanden ist, entsprechende Kommentare auf den Richtzetteln aufzutragen. Hierfür ist es erforderlich, dass die Richtzettel zukünftig maximal eine Gruppe auf einer Seite enthalten.
Die Passwettbewerbe müssen entgegen der bisherigen Praxis besser vorbereitetet werden.
Wenn in der Passprüfung PP1 bei Erstellung der Startreihenfolge mehr als 40 Reiter genannt sind, ist die Prüfung in mind. 2 Blöcke aufzuteilen. Eine Aufteilung nach Altersklassen ist ebenfalls möglich. In den Blöcken wird der 1. und der 2. Lauf geritten, bevor der nächste Block startet. Eine separate Anfangszeit für die Blöcke sollte im Zeitplan aufgenommen werden.
[nbsp]
Zur Besserung Dokumentation der gezeigten Leistungen in der PP1 sollten den Richtern für diese Prüfungen Richtzettel zur Verfügung gestellt werden, die später auch zur Einsichtnahme durch die Reiter ausgelegt werden.
[nbsp]
Das Passrennen 250 m ist auf WM-Qualifikationsturnieren mit 4 Läufen durchzuführen.
Bei Veranstaltungen gemäß §§ 4.1 bis 4.4 der IPO erfolgt die Zeitnahme grundsätzlich elektronisch. Bei Veranstaltungen gemäß § 4.1. der IPO sowie Qualifikationen/Sichtungen zur Weltmeisterschaft ist der Einsatz einer normierten Zielfotoanlage zwingend.
Bei Veranstaltungen gemäß §§ 4.1 bis 4.3 der IPO ist der Einsatz einer Startmaschine zwingend erforderlich.
Bei Veranstaltungen gemäß § 4.5 IPO (Qualifikationstage) ist es möglich, einzelne die Richtpositionen wie folgt durch Passassistenten zu belegen:
[nbsp]
Zu Passassistenten wird folgender Personenkreis gezählt:
[nbsp]
Auf Grund der Erfahrungen der Futurity-Prüfungen der vergangenen Jahre soll diese Prüfungsform zukünftig wie folgt ausgeschrieben und durchgeführt werden:
[nbsp]
Bei Durchführung der Prüfung ist darauf zu achten, dass die Reitzeiten eingehalten werden. Zudem sind die Noten unmittelbar nach jedem Aufgabenteil bekannt zu geben.
[nbsp]
7. Rechenstellen
Rechenstellen müssen gemäß Beschluss vom Präsidium und Länderrat zertifiziert sein und an den vorgeschriebenen Schulungen und Fortbildungen zum Lizenzerhalt teilnehmen.
Auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit erfolgt ab 2015 eine Zertifizierung in drei unterschiedliche Stufen (s. geänderte Vorschriften der API). Für eine Turnierveranstaltung dürfen nur die Lizenzinhaber eingesetzt werden, die auch die Lizenz für die entsprechende Veranstaltung besitzen. [nbsp]
Eine entsprechende aktuelle Liste ist auf der Internetseite des Dachverbandes zu finden.
Während des Turniers hat die Rechenstelle in regelmäßigen Abständen (alle 30 bis 60 Minuten) eine Aktualisierung des Ergebnisdienstes des IPZV durchzuführen.
[nbsp]
[nbsp]
8. Ausrüstungskontrollen:
Um die Vorgehensweise von Ausrüstungskontrollen zu optimieren, einen zügigen, fairen Ablauf zu gewährleisten sind folgende Punkte zu beachten:
[nbsp]
[nbsp]
9. Zeitplanempfehlungen
[nbsp]
[nbsp]
10. Notwendige Gerätschaften/Materialien
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Sollte die Zeitmessanlage des Verbandes für die Passwettbewerbe nicht zur Verfügung stehen, besteht für den Veranstalter die Möglichkeit, beim IPZV einen Zuschuss zu den Kosten für die Beschaffung einer verbandsfremden Anlage in Höhe von 50 € zu beantragen. Die entsprechende Zuschussberechtigung muss im Chefrichterprotokoll bestätigt sein.
Bei Veranstaltungen gemäß §§ 4.1 bis 4.4 der IPO erfolgt die Zeitnahme grundsätzlich elektronisch. Bei Veranstaltungen gemäß § 4.1. der IPO sowie Qualifikationen/Sichtungen zur Weltmeisterschaft ist der Einsatz einer normierten Zielfotoanlage zwingend.
[nbsp]
[nbsp]
Für die Startmaschine wird folgende Empfehlung ausgesprochen:
- Maße: [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Breite der Boxen 90-110
cm, bevorzugt 95-100 cm
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Länge
innerhalb der Tore 190 – 220 cm, bevorzugt 200-210 cm
[nbsp][nbsp] [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Höhe
der Seitenwände mind. 220 cm über Boden, bevorzugt 250 cm
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Höhe der
Vordertüren mind. 220 cm über Boden, bevorzugt 230 cm
- Bauweise: [nbsp] Startboxen müssen für Pferde,
Reiter, Helfer und Richter sowohl durch
[nbsp][nbsp] [nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] ihre
Konstruktion als auch das Material sicher sein; keinesfalls dürfen
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] sich im Bereich
des Pferdes scharfe Kanten befinden
Die Startbox muss so verankert sein, dass ein Verrutschen sicher verhindert wird
Die Pferde müssen nach vorne durch die Türen schauen können ohne den Kopf heben zu müssen.
Ein Einhängen der Hufe zwischen die Vordertüren beim Steigen eines Pferdes muss durch eine entsprechende Sicherung wirksam verhindert werden
Gitter sind in den Vordertüren nicht erlaubt
Falls Stäbe in den Vordertüren verwendet werden, müssen diese im Boxeninnern in vertikaler Richtung verlaufen
Die Hintertüren müssen sicher und zügig verriegelbar sein
- Funktion:[nbsp][nbsp][nbsp] Vordertüren
dürfen nach Öffnen nicht zurückschlagen (Muss vom Chef-
richter vor Turnierbeginn überprüft werden)
Erschütterung und Geräuschentwicklung beim Öffnen der Türen sollten so gering wie möglich gehalten werden, dürfen aber keinesfalls erschreckend auf die Pferde wirken
Der Startrichter muss von seiner Position aus ständigen Sichtkontakt zu Pferd und Reiter halten können
Der Auslösemechanismus muss so konstruiert sein, dass eine elektronische Zeitmessung installiert werden kann. Die Auslösung der Zeitmessung muss über das Öffnen der Vordertüren erfolgen.
[nbsp]
[nbsp]1.3.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Ausrüstungskontrollen
Der Veranstalter muss die notwendigen Materialien zur Ausrüstungskontrolle (Einmalhandschuhe, Wasser, Handtuch, Maßband, Schieblehre, Waage, Eichgewicht, Halfter mit Strick). Vom Verband steht ein sog. Ausrüstungskoffer zur Verfügung, dieser dürfte jedoch nicht für alle Veranstaltungen ausreichend sein, so dass u. U. eigene Anschaffungen notwendig sind. Auch müssen ausreichend Funkgeräte zur Verfügung stehen, damit ein stetiger Funkverkehr zwischen dem Sprecher, dem Chefrichter und der Ausrüstungskontrolle möglich ist.
[nbsp]
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Bei WR-Turnieren sind die Vorschriften hinsichtlich der Ausrüstungskontrollen der FEIF entsprechen einzuhalten. Bei Qualifikationstagen ist jeweils mindestens 1 Reiter je Prüfung entsprechend zu kontrollieren.
[nbsp]1.4.[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Richter
Die als Wetterschutz für die Richter eingesetzten Richterzelte sollten entsprechend standfest sein, so dass eine Störung der Reiter während der Prüfung nicht auftreten kann (Flattern der Planen, Abheben der kompletten Zelte)Den Richtern ist eine feste Schreibunterlage zur Verfügung zu stellen (z. B. Klemmbrett), damit auch bei schlechter Witterung die Richtzettel entsprechend befestigt werden könnenDamit die Richter die Reiter ungehindert beurteilen können, müssen den Richtern für die Ovalbahnprüfungen funktionsfähige Drehstühle zur Verfügung stehen.
Die mit der FEI ausgehandelte Regelung hinsichtlich der Richt- und Verweildauer ist bei Erstellung des Richtereinsatzplanes zu berücksichtigen.
Bei Veranstaltungen gemäß § 4.5 IPO ist es möglich, einzelne die Richtpositionen wie folgt durch Passassistenten zu belegen:
[nbsp]
Zu Passassistenten wird folgender Personenkreis gezählt:
[nbsp]
[nbsp]
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] [nbsp] Der Arbeitsplatz des Sprechers und der Rechenstelle muss in jedem Falle wettergeschützt sein; denn die dort eingesetzten empfindlichen technischen Geräte können bei Feuchtigkeit und starker Sonneneinstrahlung derart be-/geschädigt werden, dass der komplette Turnierbetrieb beeinträchtigt werden kann (Pferdeanhänger, offene Zelte oder LKW-Anhänger sind eher schlecht geeignet).
[nbsp]
Zudem benötigt der Sprecher jederzeit freie Sicht auf die komplette Ovalbahn, um auf unvorhersehbare Ereignisse reagieren zu können.
[nbsp]
Zukünftig sollen über den Sprecher bei der Vorstellung der Reiter und Pferde auch die jeweiligen Pferdebesitzer (wenn er vom Reiter abweicht) mit benannt werden. Die Informationen können direkt vom Pferdebesitzer vorgelegt werden oder sind über den Reiter in den Pferdedaten im Zentralregister einzupflegen,
Der Pferdebesitzer hat das Recht an der Siegerehrung wie folgt teilzunehmen:
[nbsp]
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] [nbsp] Die Rechenstellen sind ab 2015 mit einem stabilen Internetanschluss auszustatten, damit das Online-Informationssystem des IPZV genutzt werden kann.
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] Mit dem Rechenstellenlizenzinhaber sollte abgestimmt werden, ob und u. U. welche Büromaterialien durch den Veranstalter gestellt werden müssen.
[nbsp]
[nbsp][nbsp][nbsp][nbsp] [nbsp] Da ab dem Jahr 2016 geänderte Richtzettel eingesetzt werden (maximal 1 Gruppe pro Blatt), muss ein ausreichender Papiervorrat vorhanden sein.
[nbsp]
[nbsp]
11. Sonstiges
1.[nbsp] In Ausschreibung muss mit veröffentlicht werden, welche Futtermittel (Heu und/oder Silage) und welche Einstreu zur Verfügung stehen.
[nbsp]2.[nbsp] Bei der Unterbringung in Boxenzelten bzw. –ställen ist darauf zu achten, dass Hengste und Stuten im Stallbereich räumlich getrennt werden.
[nbsp]3.[nbsp] Der Veranstalter muss veranlassen bzw. überwachen, dass die Ergebnisse seiner Veranstaltung umgehend, spätestens bis Mitte der folgenden Woche, an die IPZV-Geschäftsstelle weitergeleitet werden, um zu gewährleisten, dass die LK-Einteilung der Reiter möglichst zeitnah aktualisiert werden kann und World-Ranking-Ergebnisse direkt erfasst werden.
4.[nbsp] Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der FIPO-Timer zur Bemessung der Reitzeiten in Prüfungen eingesetzt wird. Hierbei ist nicht erforderlich, dass das entsprechende Signal über Lautsprecher für die Reiter hörbar ist.[nbsp]
[nbsp]