Ab sofort ist die IPZV Beitragsordnung verfügbar.
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der in § 3 Nr. 2 der Satzung des IPZV e.V. genannten Mitglieder des IPZV-Bundesverbandes zur Entrichtung von Beiträgen und Umlagen sowie ggf. zu erhebender Gebühren.
IPZV e.V.