Die Verunsicherung angesichts der neuen Datenschutzbestimmungen DSGVO (ab 25. Mai) ist groß, die Rechtsauskünfte zum Teil widersprüchlich.
Ohne jede Garantie für die Richtigkeit verlinken wir hier die Informationen des bayerischen Datenschutzamtes, weil sie ganz übersichtlich aufgebaut sind.
Zusätzlich sollte jeder auch die Informationen des Datenschutzbeauftragten in seinem eigenen Bundesland googeln, denn in Detailfragen gibt es noch keine einheitliche Auslegung der EU-Richtlinie.
[nbsp]
Des Weiteren haben die "Erste Hilfe zur Datenschutzverordnung" , die auf der IPZV JHV 2018 vorgestellt wurden, weiter Bestand.