Der Jahresbeitrag der IPZV-Direktmitglieder wird zum 01. Januar 2020 fällig.
Bis zum 31.12.2020 müssen die Nachweise für eine Beitragsermäßigung 2021 für Direktmitglieder schriftlich bei
eingereicht werden.
Für Direktmitglieder, für die uns bis zum 31.12.2020 keinen Nachweis für die Beitragsermäßigung vorliegt, erfolgen die Berechnung und der Einzug in voller Höhe des fälligen Beitrags.