Am 02.09.2019 traf sich die auf Wunsch der Mitgliederversammlung neu gegründete Arbeitsgruppe „Satzung | GVO (Geschäfts- und Verfahrensordnung)“ aus Vertretern des Vorstandes und des Länderrats zur ersten Sitzung. Bei der ersten AG-Sitzung herrschte eine gute und konstruktive Atmosphäre und Schwerpunkte der Diskussionen und Ausarbeitungen waren die Bestimmungen zur Unterschriften-Berechtigung („4-Augen-Prinzip“), die Kompetenzen des Länderrats, der Datenschutz, die Überarbeitung der Fristenregelung, um schneller auf aktuelle Sachverhalte reagieren zu können usw.
Besonderes Augenmerk bei allen Diskussionen wurde auf klare Bestimmung für den Einsatz von Honorarkräften und die kompromisslose Trennung von Ehrenamt und bezahlter Tätigkeit für den Bundesverband gelegt.
So wird die AG den Entscheidungsgremien auch vorschlagen, den Jahresabschluss steuerlich und auf Plausibilität zu prüfen, sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Vereinsfinanzen auch durch den Einsatz von zwei neu wiedereingeführten Rechnungsprüfern sicherzustellen.
In den kommenden Wochen werden dann die Konsequenzen aus den Satzungsanpassungen für die GVO bearbeitet, sodass in ca. 6 Wochen ein Entwurf von Satzung und GVO – nach Überprüfung durch einen Fachanwalt – an die Entscheidungsgremien zur Diskussion verschickt werden können, bevor dann rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung im kommenden Jahr die Entwürfe öffentlich (d.h. allen Mitgliedern) bekannt gemacht werden.
ALSO: Es gibt noch viel zu tun- packen wir es gemeinsam an!!!
Für die Arbeitsgruppe
Fritz Finke