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04. März 2016 | VERBAND

Einäscherung von Pferden soll erlaubt werden

Bonn/Warendorf (fn-press). Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf beschlossen, demzufolge künftig auch Pferde eingeäschert werden dürfen.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Mit der Änderung des "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes" kommen wir dem Wunsch vieler Pferdehalter nach, die Tiere nach ihrem Tod in einem Tierkrematorium einäschern zu lassen. Bislang gab es diese Ausnahmemöglichkeit, die für Heimtiere schon lange besteht, für Pferde nicht."

Eine Nachricht, die den einen oder anderen Pferdebesitzer freuen dürfte. „Das Pferd zählt, anders als Hund und Katze, zu den landwirtschaftlichen Nutztieren. Für Nutztiere war eine Einäscherung bisher nicht erlaubt“, sagt Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). „Für viele Pferdebesitzer hat das Pferd aber den Stellenwert eines Haustieres und Familienmitgliedes. Der Gesetzentwurf trägt diesem emotionalen Verhältnis Rechnung. Die Einäscherung bietet nach dem Tod des Pferdes die Möglichkeit einer Tierbestattung, was sich eine zunehmende Zahl von Pferdebesitzern wünscht. Wir begrüßen daher diesen Gesetzentwurf.“

In seiner Pressemitteilung weist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darauf hin, dass Pferde grundsätzlich beseitigungspflichtig sind. Die Änderung bedeutet, dass sie aber zukünftig, wie beispielsweise Heimtiere, in einem Tierkrematorium verbrannt werden dürfen. Durch die Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes wird diese Möglichkeit unter der Voraussetzung, dass die zuständige Behörde dies genehmigt, eröffnet.