Nennung von bisher nicht für die DIM qualifizierten Pferden:
Möglichkeit 1:
Pferde, die zum Nennschluss noch nicht qualifiziert sind, können bis zum Nennschluss per Email an die Meldestelle der DIM genannt werden. Auch die Zahlung der Gebühren muss bis Nennschluss an den Veranstalter per Überweisung erfolgen. Das Pferd ist dann für die DIM genannt aber nur bei erreichter Qualifikation startberechtigt. Sollte das Pferd die Qualifikation nicht erreichen, so werden keine Nenngeldgebühren oder Boxengelder erstattet. Die Pferd/Reiter-Kombination zählt nicht als Nachnennung (Startreihenfolge und Gebühren etc.).
Die Überweisung bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: Kai Berelsmann
IBAN: DE69 2655 2286 0161 3107 50
[nbsp]
Möglichkeit 2:
Der Reiter meldet das Pferd nach. Dies ist nur möglich sofern die finale Starterbegrenzung noch nicht erreicht ist. Die Pferd/Reiter-Kombination zählt als Nachnennung (Startreihenfolge und Gebühren etc.).
[nbsp]
Gemäß Beschluss des Sportausschusses gelten zu den "normalen Qualifikationsregelungen zur DIM" in 2020 die folgenden Sonderregeln:
Passqualifikation über Cyberwettbewerbe UND Qualitage UND sonstige Turniere in 2020
(Regel nur für 2020):