Wer darf das eigentlich? Und im Rahmen welcher Veranstaltungen darf der Adler getragen werden?
Der Einsatz des so genannten Bundesadlers ist durch das Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat (BMI) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) klar geregelt. Der IPZV e.V., als Anschlussverband der FN, erkennt diese Regelungen uneingeschränkt an. BMI, DOSB und auch unsere DOKR-Ausrüster und Team-Sponsoren achten inzwischen sehr genau auf die korrekte Verwendung des Bundesadlers.
Mitglieder von Nationalmannschaften deutscher Sportfachverbände, die dem DOSB angehören, so auch die Reiter des IPZV Bundeskaders, repräsentieren die Bundesrepublik Deutschland durch das Tragen des Bundesadlers als Hoheitszeichen. Für die offizielle Sportkleidung der Mannschaft (Reiter, Betreuer und Offizielle) ist die Verwendung eines Hoheitszeichens bei nationalen und internationalen Sportveranstaltungen grundsätzlich verpflichtend.
Abgeleitet aus den BMI-Regelungen und den Verträgen mit Ausrüstern und Sponsoren ergeben sich dabei für uns folgende Vorgaben:
Dies hat zur Folge, dass der Bundesadler nach seinem Einsatz während einer WM oder MEM, ohne weitere, gesonderte Aufforderung durch den Verband, von dem Ausrüstungsgegenstand zu entfernen ist. Der Kaderaktive steht hier in der Verantwortung der Umsetzung.
IPZV e.V.