Am 11.06. hatten sich Präsidium und Länderrat in der Geschäftsstelle getroffen, um mit dem auf Vereinsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Christian Goergens aus Hannover erste Ergebnisse des gemeinsam an ihn gerichteten Prüfauftrages rund um die Tätigkeit Jens Maxheimers als Interims-Geschäftsführer des IPZV zu diskutieren. Der Rechtsanwalt ist nach seinem ersten Eindruck der Ansicht, dass strafrechtlich keine relevanten Verstöße vorliegen, wohl sei aber gegen die Satzung verstoßen worden, so sei die Wiederwahl Jens Maxheimers auf der Mitgliederversammlung 2018 nicht satzungskonform gewesen.
In der Zwischenzeit hat RA Goergens an diesem Themenkomplex weitergearbeitet. Für die letzte Juliwoche ist ein zweites Treffen des Vorstandes und einer Gruppe von Landesvorsitzenden mit Herrn Goergens geplant.
Über die Ergebnisse werden wir an dieser Stelle berichten.
IPZV e. V.