Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlag Igelsburg, 34317 Habichtswald, Erstveröffentlichung in der Zeitschrift „ISLANDPFERDEZUCHT“, Februar 2012.
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Dieser Artikel soll über erklärende Darstellungen und über ein unten gewähltes Beispiel mehr Klarheit bringen in die unübersichtlich wirkenden Verflechtungen zwischen den tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbänden und deren Dachorganisation, der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN), dem IPZV e.V., und der FEIF sowie den daraus resultierenden Vorgaben für den Züchter. Ziel ist es, Verständnis zu wecken für die bestehenden Zusammenhänge zwischen den regionalen deutschen Zuchtverbänden und dem IPZV e.V.. Da die nationalen und internationalen Bestimmungen für die deutschen Islandpferdezüchter weitreichende Auswirkungen haben, soll hierauf im Rahmen dieser Ausführungen intensiver eingegangen werden.
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Für den deutschen Züchter erscheinen die Vorgaben im Zuchtbereich für Islandpferde insbesondere deshalb so verwirrend, weil es in Deutschland hinsichtlich züchterischer Belange bei Islandpferden mit der FN als Dachorganisation der tierzuchtrechtlich anerkannten Zuchtverbände und dem IPZV e. V. , dem „Fachverband für die Rasse Islandpferd“, zwei unterschiedliche Anlaufstellen / Dachorganisationen gibt. Weitere Zuständigkeiten des IPZV sind die nationalen Leistungsprüfungen, die internationale Zusammenarbeit mit dem Mutterland über die FEIF und die Koordination der Nutzung der weltweiten Datenbank Worldfengur.
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Diese verschiedenen Zuständigkeiten im Zuchtbereich der deutschen Islandpferde erscheinen manchem Züchter verwirrend, nicht zuletzt bedingen sie auch unterschiedliche Formulare.