Ab dem 11.01.2021 gelten erneut weitere Einschränkungen. Bund und Länder verlängern den Shutdown bis vorerst 31. Januar 2021 und haben weitere Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen beschlossen.
Demnach soll es in Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner weitere lokale Maßnahmen für den Infektionsschutz geben. Die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Landkreise sollen den Bereich von 15 Kilometern rund um ihren Wohnort nur noch aus triftigem Grund verlassen. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar, so heißt es in dem Beschluss. Die Bundesländer müssen dies nun erneut in ihren jeweiligen Corona-Schutzverordnungen umsetzen und definieren, was als triftiger Grund für das Verlassen des 15-km-Radius angesehen wird.
Was bedeutet das für uns und unsere Pferde? Aus Sicht der FN muss die notwendige Versorgung und Bewegung von Pferden gemäß Tierschutzgesetz auch weiterhin ein triftiger Grund bleiben, um den eigenen Wohnort zu verlassen.
Die FN und die ihr angeschlossenen Landespferdesportverbände werden die jeweiligen Landesverordnungen in den kommenden Tagen sichten und ggf. die Regelungen der einzelnen Bundesländer in den FAQ unter www.pferd-aktuell.de/coronavirus aktualisieren. Dort ist auch beschrieben, was die notwendige Versorgung laut Tierschutzgesetz umfasst. Im Downloadbereich ist außerdem das Formular „Eigenerklärung Pferdeversorgung“ zu finden. Die FN empfiehlt allen Pferdebesitzern oder von ihnen beauftragte Personen, dieses Formular beim Verlassen des Wohnortes zur Versorgung/Bewegung von Pferden mit sich zu führen.