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16. März 2020 | VERBAND

Coronavirus: Sonderregelung für den IPZV Lizenzerhalt

Aktuell werden von den Landesregierungen der Bundesländer Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. Es werden nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote eingestellt. So sehr die Einschränkungen Opfer bedeuten, so wichtig ist es jetzt, besonnen und entschlossen unser Leben zu entschleunigen.

Viele IPZV Veranstaltungen wie Fortbildungen, Turniere und gestern sogar die Mitgliederversammlung wurden bereits als Maßnahme gegen die Ausbreitung des Coronavirus abgesagt.

Als Reaktion auf die Ausbreitung des Coronavirus hat die Bundesregierung mit den Ländern am 16.03.2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Leben vereinbart. Sporteinrichtungen werden vorerst geschlossen, darüber hinaus sind Zusammenkünfte in Vereinen, Sport- und Freizeiteinrichtungen fürs Erste verboten. Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist für den Publikumsverkehr zu schließen. (Quelle: Bundesregierung)

Aus den zahlreichen Veranstaltungsabsagen und Reisebeschränkungen ergeben sich Konsequenzen für IPZV Richter, Trainer und Rechenstellenleiter, auf die wir mit einer Sonderregelung eingehen möchten. Daher verliert kein IPZV Trainer, Zucht- und Sportrichter oder Rechenstellenleiter seine Lizenz aufgrund von Veranstaltungsabsagen, die durch COVID-19 verursacht werden. Die Information über die Absage muss offiziell an den IPZV gemeldet werden.

Auch die FEIF informiert aktuell über folgende Entscheidungen, die sie im Zusammenhang mit dem Coronavirus getroffen haben:

1. Die FEIF stellt den Ländern keine Rechnung für Worldranking Turniere, die aufgrund der COVID-19-Situation abgesagt werden mussten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Veranstaltungen von den jeweiligen Ländern offiziell als abgesagt gemeldet werden an office@feif.org
2. Falls WR-Turniere auf ein späteres Datum im Jahr 2020 verschoben werden, wird die FEIF nur die Standardgebühr für WR-Anmeldungen, aber keine "Verspätungsgebühr" erheben.
3. Kein internationaler Sportrichter verliert die Lizenz aufgrund von Absagen, die durch COVID-19-Veranstaltungsabsagen verursacht werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Informationen über die Absage der WR-Veranstaltung offiziell an office@feif.org gemeldet werden.
4. Internationale Sportrichter, die das Seminar im März 2020 für ihre Lizenz benötigt hätten, werden die Möglichkeit haben, am Seminar im kommenden Jahr 2021 teilzunehmen.
5. Kein internationaler Zuchtrichter wird die Lizenz aufgrund von Absagen aufgrund von COVID-19-Veranstaltungsabsagen verlieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Information über die Absage der Zuchtschau offiziell an office@feif.org gemeldet wird.

IPZV e.V.