(fn-press | 04.03.2021)
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Bundesländer haben sich zwar auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns bis vorerst 28. März geeinigt, stellen jedoch Lockerungen für den Sport in Aussicht. Demnach sollen ab dem 8. März und ab einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von unter 100 wieder bis zu 20 Kinder (maximal 14 Jahre alt) bzw. bis zu fünf Erwachsene aus zwei Haushalten im Freien gemeinsam kontaktfrei Sport treiben können. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 50 dürfen es bis zu zehn Personen bzw. 20 Kinder sein. Frühestens ab dem 22. März könnte auch in Innenräumen kontaktfreier Sport wieder möglich sein. Kontaktsport in Innenräumen, wie etwa Gruppenvoltigieren, stellte die Kanzlerinnenrunde ab 5. April in Aussicht. Wie die Umsetzung der Beschlüsse in den einzelnen Bundesländern aussehen wird, entscheidet sich in den kommenden Tagen. Dazu gehört auch die Frage, ob Reithallen als Innen- oder Außenraum betrachtet werden.
„Diese Beschlüsse sind ein Lichtblick für alle Reitschulen, Ausbilder*innen und Reiter*innen, denn ab der kommenden Woche darf wieder Gruppen-Reitunterricht stattfinden und gemeinsam trainiert werden, wenn es die regionale Lage erlaubt. Das ist für die Vereine, Betriebe und Schulpferde überlebenswichtig“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und weist darauf hin, dass es weiterhin unabdingbar ist, die regionalen Inzidenzwerte sowie die Vorgaben der Behörden zu beachten. „Auch wir Pferdesportler*innen müssen weiterhin dazu beitragen, dass die Inzidenzwerte sinken und noch mehr Lockerungen möglich werden. Das heißt vor allem, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“, betont Lauterbach.
Unklar ist derzeit noch, ob die Inzidenzwerte für Landkreise und Städte oder Bundesländer gelten. Dies wird sich voraussichtlich in den einzelnen Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer klären. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die ihr angeschlossenen Landespferdesportverbände werden diese Informationen in den kommenden Tagen sichten und aufbereiten. „Aus unserer Sicht sind Reithallen wie Außenbereiche zu betrachten, da sie in der Regel gut belüftet und nicht mit Turnhallen vergleichbar sind“, sagt Soenke Lauterbach.
Folgende Informationen für den Sport gehen aus den Beschlüssen der Kanzlerin und der Regierungschef*innen der Bundesländer hervor:
Frühestens ab 8. März:
Frühestens ab 22. März:
Frühestens ab 5. April:
Mehr Informationen zu den Beschlüssen der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fuenf-oeffnungsschritte-1872120
Die Sieben-Tage-Inzidenzen der Städte, Landkreise und Bundesländer sind im sogenannten Dashboard des Robert-Koch-Instituts einsehbar.