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06. Mai 2010 | RICHTEN

Beschlagsreglement: Verfüllen des Hufes

Das komplette Verfüllen des Hufes ist nur zusammen mit 8 mm - Eisen erlaubt. Diese Beschlagsvariante ist nicht zulässig in Kombination mit Platten, wenn das Füllmaterial sowohl ober- wie unterhalb der Platte verwendet wird. Eine dünne, kompressenähnliche Vliesschicht zwischen der natürlichen Hufsohle und dem Füllmaterial gilt in diesem Zusammenhang nicht als Platte.[nbsp]