Gesucht werden Ausrichter/-innen für die Zentralen Trainerprüfungen des IPZV im Frühjahr und Herbst (möglichst im Oktober) 2022.
Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein:
Betriebe, die sich bewerben möchten, aber nicht Ausbilder-Höfe sind, sprechen vor ihrer Bewerbung eine IPZV-Ausbilderin oder einen IPZV-Ausbilder an, mit der/dem sie im Vorfeld der Zentralen Prüfung zusammenarbeiten wollen und die/der bereit ist, sie bei der Vorbereitung und der Erstellung des Zeitplans zu beraten und zu unterstützen und den Prüfungsvorsitz zu übernehmen. Die ausdrückliche Einwilligung dieser Ausbilderin/dieses Ausbilders ist verpflichtende Vorbedingung einer Bewerbung.
Im Herbst können es auch schon einmal über 30 - 50 Teilnehmer/-innen werden, wobei allerdings nicht alle Traineranwärter/-innen die komplette Prüfung absolvieren müssen.
Bei der Planung sollte berücksichtigt werden, dass die Teilnehmer/-innen und ihre Pferde in der Regel ca. zwei Tage vorher anreisen und ggf. auch noch einen Tag über das Prüfungsende hinaus bleiben werden.
Die Aufwandsentschädigung für die Zur-Verfügung-Stellung der Anlage und die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung ist im aktuellen IPZV-Gebührenkatalog geregelt. Die Unterbringung und Verpflegung der Prüflinge und deren Pferde wird direkt mit den Prüfungsteilnehmer/-innen abgerechnet. Die Nennung erfolgt über IPZV-Onlinenennung.
Weitere Informationen zu den zentralen Trainerprüfungen des IPZV finden sich auf der IPZV-Homepage www.ipzv.de unter Ausbildung/Downloads in der „IPO Teil B: API IPZV-Trainer …“, in den „Durchführungsbestimmungen ZP Trainer A/B“ und den „Durchführungsbestimmungen Trainer A und B“.
Wenn Sie sich um die Ausrichtung einer Zentralen Prüfung bewerben möchten und Ihr Betrieb die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 15.10.2021 an Antje Stratmann,[nbsp]ausbildung@ipzv.de.