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16. September 2024 | AUSBILDUNG

Ausbildungsjahr 2025: Ausrichter gesucht für die Zentralen Prüfungen im Frühjahr und Herbst

Nach einem erfolgreichen Ausbildungsjahr 2024 suchen wir auch für das nächste Jahr wieder Ausrichter für die Zentralen Prüfungen im Frühjahr und Herbst. 

Folgende Voraussetzungen sollten gegeben sein:

▪ Ovalbahn (möglichst 250 m)

▪ Dressurviereck (20 x 40 m)

▪ Passbahn (mind. ca. 200 m, ausreichend für PP1)

▪ Der Prüfungsort sollte aufgrund von Witterungsbedingungen über eine Halle verfügen.

▪ Möglichkeit der Gestellung einer ausreichenden Zahl von Reitschüler/-innen auf Trainer A- und B-Niveau

▪ Möglichkeit der Gestellung einer ausreichenden Zahl von gerittenen Islandpferden für den Prüfungsteil „Ausprobieren eines fremden Pferdes“

▪ Angemessene Räumlichkeiten für die parallele Durchführung von zwei mündlichen Prüfungsgruppen

▪ Bereitstellung einer Vollverpflegung für die Teilnehmer/-innen und Prüfer/-innen

▪ Unterbringungsmöglichkeiten für ca. zwei Pferde / Teilnehmer/-in (z. T. in Boxen)

▪ Campingmöglichkeit für die Teilnehmer/-innen / Prüfer/-innen

▪ Ortsnah sollten weitere Unterkünfte für die Teilnehmer/-innen / Prüfer/-innen zur Verfügung stehen

Der Prüfungsort sollte aufgrund von Witterungsbedingungen über eine Halle verfügen.

Betriebe, die sich bewerben möchten, aber nicht Ausbilder-Höfe sind, sprechen vor ihrer Bewerbung eine IPZV-Ausbilderin oder einen IPZV-Ausbilder an, mit der/dem sie im Vorfeld der Zentralen Prüfung zusammenarbeiten wollen und die/der bereit ist, sie bei der Vorbereitung und der Erstellung des Zeitplans zu beraten und zu unterstützen und den Prüfungsvorsitz zu übernehmen. Die ausdrückliche Einwilligung dieser Ausbilderin/dieses Ausbilders ist verpflichtende Vorbedingung einer Bewerbung.

Im Herbst können es bis zu 30 - 50 Teilnehmer/-innen werden. Dies sollte bei der Bewerbung beachtet werden. Nicht alle Teilnehmer/-innen absolvieren dabei allerdings die komplette Prüfung. 

Bei der Planung sollte ebenfalls die Ankunft und Abreise der Prüflinge berücksichtigt werden, da die Trainer-Anwärter/-innen und ihre Pferde in der Regel ca. zwei Tage vorher anreisen und ggf. auch noch einen Tag über das Prüfungsende hinaus bleiben werden.

Die Aufwandsentschädigung für die Zur-Verfügung-Stellung der Anlage und die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung ist im aktuellen IPZV-Gebührenkatalog geregelt. Die Unterbringung und Verpflegung der Prüflinge und deren Pferde wird direkt mit den Prüfungsteilnehmer/-innen abgerechnet. Die Organisation der Nennung erfolgt online durch die IPZV Bundesgeschäftsstelle über mein.ipzv.de.

Weitere Informationen zur Durchführung der Prüfungen gibt es hier: 

Durchfuhrungsbestimmungen-zentrale-Trainer-A-B-und-Bereiterprufung

Durchfuhrungsbestimmungen-der-Prufung-zum-Trainer-A

Durchfuhrungsbestimmungen-Trainer-B-Prufung

Durchfuehrungsbestimmungen-IPZV-Trainer-C

Wenn Sie sich um die Ausrichtung einer Zentralen Prüfung bewerben möchten und Ihr Betrieb die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, richten Sie bitte Ihre Bewerbung bis zum 23.09.2024 an Ressortleiterin Clara Friedrich clara.friedrich@ipzv.de.