Ab dem 01.04.2015 wird die Erste-Hilfe-Ausbildung prinzipiell nur noch in Lehrgängen mit einem Umfang von 9 UE angeboten. Dementsprechend wird ab 2015 als Zulassungsvoraussetzung zu allen Ausbildungsgängen des IPZV, welche eine Erste-Hilfe-Ausbildung voraussetzen, auch eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit nur 9 UE anerkannt. Diese darf nach wie vor nicht älter als zwei Jahre sein.[nbsp]
In Abstimmung mit dem DOSB und der FN werden sogenannte Erste-Hilfe-Trainings mit 8 UE, die ebenfalls angeboten werden, nicht anerkannt. Es muss also eine Erste-Hilfe-Ausbildung mit mindestens 9 UE nachgewiesen werden![nbsp]
Uli Döing, IPZV-Ausbildungsleitung