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04. Mai 2023 | VERBAND, SPORT, JUGEND

Änderung der IPO aufgrund der geänderten Gebissregelung der FEIF

Wie in einem vorigen News-Artikel berichtet, ist die FEIF dazu übergegangen, eine Positiv-Liste der zugelassenen Ausrüstungsgegenstände zu verfassen.

Entsprechend haben die Ressortleiterin des Jugendressort Heike Grundei und der Ressortleiter des Sportressort Styrmir Árnason nach §26 der IPO A I Nationale Bestimmungen eine Änderungen der IPO veranlasst.

 

Der §12.14 der IPO A I Nationale Bestimmungen lautet nun:

§12.14 Für die Klassen Jugend und Junioren sind in den Einzelrittprüfungen auf der Ovalbahn (Vorentscheidung und Endausscheidung), in den Passdisziplinen und in der FS4 altersgemäß die Gebisse und Zäumungen der FEIF-Positiv-Liste erlaubt.

In den Dressurprüfungen gelten die Gebissregelungen entsprechend der Prüfungsbeschreibungen in den Nationalen Prüfungen der IPO.