FAQ

Hier gibt es Antworten auf die FAQs zum Breitensport im IPZV.

Deine Frage ist nicht dabei? Dann melde dich bei uns in der Bundesgeschäftsstelle, wir sind gerne behilflich!

Hestadagar (isl. "Pferdetage") sind Veranstaltungen mit Wettbewerben für Freizeitreiter.

Allen Wettbewerbsarten ist die Idee vorangestellt, dem Freizeitreiter ein
angepasstes Aufgabenprogramm zur Verfügung zu stellen. Im Vordergrund steht nicht der Leistungsgedanke, sondern Spaß, Lernwille und Horsemanship.
Dabei ist die Aufgabenausgestaltung keineswegs statisch zu sehen. Einzelne
Teile können immer an die jeweilige örtliche Situation angepasst werden. Der
Kreativität der Teilnehmer und Ausrichter soll ausreichend Freiraum gegeben
werden.

Beim Hestadagar gibt es Wettbewerbe unterschiedlicher Schwierigkeitsgrade. Die Veranstalter haben auch die Möglichkeit eigene Wettbewerbe zu kreieren, da es sich um ein sehr flexibles Reglement handelt. Daher ist es sogar möglich, dass es auch Wettbewerbe für Reitanfänger gibt. Als Beispiel sei eine leichte Geschicklichkeit oder ein Reiterwettbewerb nur im Schritt genannt.


 

Die offenen Sportturniere des IPZV sind offen für Freizeitreiter. Bis auf wenige Ausnahmen finden sich auf den Turnieren Prüfungen für die sportinteressierten Freizeitreiter bis zum hoch ambitionierten Turnierreiter. Aufgrund ihrer Erfolge werden die Reiter/Pferde-Kombinationen in Leistungsklassen eingeteilt, um sicher zu stellen, dass es möglichst vergleichbar und fair zugeht. Mehr Informationen findet man im Bereich Sport des IPZV.

Speziell für Freizeitreiter gibt es Hestadagar mit einem breiten Angebot an Wettbewerben ohne die Pflicht zur Registrierung. Diese finden innerhalb von offenen Sportturnieren und als eigene Veranstaltungen statt.

Hestadagar werden vom IPZV finanziell unterstützt.

Grundsätzlich kann man an jeder Veranstaltung mit Zustimmung des Besitzers des Pferdes auch mit einem Leihpferd teilnehmen. 

Viele Islandpferdebetriebe betreiben Reitschulen und haben für diese Schulpferde, so dass ich zum Reiten lernen nicht gleich ein eigenes Islandpferd kaufen muss. Im Umfeld dieser Betriebe finden häufig Ausritte und andere Veranstaltungen statt, auf denen ich einfach ohne eigenes Pferd teilnehmen kann. Einige Pferdebetriebe bieten auch gezielt Wanderritte mit Leihpferden an. Die Islandpferdebetriebe findet man im Adressbuch des IPZV.

Informationen zu der erlaubten Ausrüstung sind den jeweiligen Regelwerken zu entnehmen.

Die Ergebnisse von Hestdagars, die innerhalb von offenen Sportturnieren stattfinden, werden im Online-Nenn- und im Ergebnissystem des IPZV erfasst und vorgehalten.

Reine Hestadagar werden innerhalb eines flexiblen Regelwerks ohne großen bürokratischen Overhead veranstaltet. Daher ist eine zentrale Meldung der Ergebnisse nicht vorgesehen. Es steht den Veranstaltern aber offen, die Ergebnisse ihrer Veranstaltung auf geeignete Art- und Weise zu veröffentlichen. Generell würde die Ausweitung der Melde- und Registrierungssysteme auf Hestadagar zusätzliche Kosten und zusätzlichen Aufwand verursachen.

Der IPZV hat vielfältige Reglements und Leitlinien zur Durchführung von Veranstaltungen erarbeitet. Diese geben dem einzelnen Veranstalter ein sicheres Gerüst zur Durchführung von Veranstaltungen. Die Ausbildung und Lizensierung von Richtern, Trainern und Rittführern sorgt für entsprechendes Wissen bei den einzelnen Veranstaltungsformen.

Konkret wird die Durchführung von Hestadagar und ISI-Trec finanziell durch den IPZV e.V. unterstützt. Hestadagar

Teilnehmer- und Platzierungsschleifen können zu Selbstkosten beim IPZV bestellt werden. Das Bestellformular findet sich ebenfalls im Downloadbereich Hestadagar.

Um Hestadagar-Richter zu werden, muss ich mindestens IPZV-Trainer C oder Sportrichter C mit gültiger Lizenz sein. Zusätzlich muß ich an einer entsprechenden Fortbildung teilnehmen. 

Die Details finden sich in der API hier.

Wenn ich an einem Hestadagar oder an einem Sportturnier teilnehmen möchte, muss ich kein Mitglied im IPZV sein. Aber bei Sportturnieren muss ich in der Regel die doppelte Nenngebühr zahlen, wenn ich kein IPZV-Mitglied bin. Näheres findet sich in der jeweiligen Ausschreibung. Bei Hestadagar hängt es von der Ausschreibung ab. Gerade viele kleinere Veranstalter organisieren ehrenamtlich nur für IPZV-Mitglieder.

Die Vorteile einer Mitgliedschaft und Eintrittsformulare gibt es hier.

 

Bei offenen Sportturnieren müssen die teilnehmenden Pferde registrierte Islandpferde mit FEIF-ID sein. Selbst Islandpferde, deren Herkunft nicht eindeutig nachweisbar ist (Ponypapiere), können häufig nicht teilnehmen, da der Nachweis der Reinrassigkeit schwierig/teuer ist.

Bei Hestadagar wird in der Ausschreibung geregelt, welche Pferderassen an welchen Wettbewerben teilnehmen können. Offen sind häufig Wettbewerbe ausgeschrieben, bei denen Töt und Rennpass keine Rollen spielen.

Bei Wanderritten, Ausritten, Distanzritten, Rallys und Lehrgängen wird in der Regel in der Ausschreibung geregelt, on andere Pferderassen teilnehmen dürfen. Schwerpunkt des IPZV ist aber das Islandpferd.

Die WRC-Wertung des IPZV gilt nur für Ritte, die auf einem Islandpferd absolviert wurden.

Bei offenen Sportturnieren müssen die teilnehmenden Pferde registrierte Islandpferde mit FEIF-Id sein. Wie ich eine FEIF-Id erhalte, ist hier beschrieben.

Für Wanderritte, Hestadagar, ISI-Trec, Distanzritte etc. ist keine FEIF-Id erforderlich.

Um an der WRC Wertung teilnehmen zu können, muss das Pferd eine FEIF-Id haben.

Grundsätzlich haben die strikten Regeln für Impfungen zu einem deutlichen Rückgang der Infektionen in den Islandpferdebeständen gerade nach dem Besuch von Veranstaltungen geführt. Daher ist die Impfung nach den Regeln für Sportpferde auch für Freizeitpferde bedenkenswert.

Auf Veranstaltungen des IPZV e.V. müssen die Pferde nach den Regeln für Sportpferde geimpft sein. Der IPZV e.V. richtet sich nach den gültigen Impfbestimmungen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

Auf einzelnen Veranstaltungen angeschlossener Vereine und Betriebe gilt dieses nicht.

Die Impfregel finden sich in der aktuellen IPO (nationale Bestimmungen) im Abschnitt Impfschutzbestimmungen.

Anfang der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts gab es in Dänemark einige Wanderreiter auf Islandpferden, die nicht nur kurze, heimatnahe Wanderritte reiten wollten, sondern neue Herausforderungen suchten. Sie suchten und fanden unterstützende Wanderreiter auf Islandpferden in ganz Europa und begannen ein paar Wochen vor der Weltmeisterschaft vom letzten Austragungsort an den neuen Austragungsort zu reiten. Es wurde eine Grußbotschaft zu Frieden und Völkerverständigung formuliert und der Veranstalter des letzten Austragungsortes der Weltmeisterschaft fügte eine Grußbotschaft an den neuen Austragungsort mit dazu. Diese Grußbotschaften wurden in einem handlichen Lederköcher verwahrt. Am Anfang waren es nur wenige Enthusiasten, welche in kleinen Gruppen oder oft auch ganz allein mit ihren Pferden losritten, den Lederköcher im Gepäck. Dieser Lederköcher wurde auf dem Weg zur Weltmeisterschaft als Stafette von einem Islandpferdeverband zum nächsten Islandpferdeverband und von Land zu Land weitergereicht. Es wurde nach kurzer Zeit für jeden Verein eine Ehrensache, die Grußbotschaft durch sein Vereinsgebiet tragen zu dürfen. Der Stafettenritt war geboren.

Der Stafettenritt in der heutigen Form wurde erst 1999 anlässlich der Weltmeisterschaft in  Deutschland vom damaligen Referenten für Breitensport Winnfried Winnefeld angeregt. Ernst Werner von IPZV Unterfranken fertigte den Stab mit dem Sonnenreiter. Der Stab ist hohl, wird von unten geöffnet und enthält die Grußbotschaft. Im Sommer 1999 bei der Ankunft des Stafettenritts  aus Norwegen kommend, wurde der Lederköcher in Travemünde durch den heutigen Stafettenstab ersetzt.

Seitdem wird der Stafettenritt immer mehr zum zentralen Großereignis der Wanderreiter. Er ist Teil der Weltmeisterschaft und wird entsprechend vorbereitet. Im Jahr 2011 musste die Zahl der Mitreiter beschränkt werden und zwar auf 30 Teilnehmer. Heute ist die Teilnehmerzahl pro Etappe auf 15 Teilnehmer beschränkt, da die Organisation und Durchführung des Rittes sonst nicht mehr zu bewältigen ist. Das große Highlight der Stafettenreiter ist es, dass sie bei der Eröffnung der WM ins Stadium einreiten dürfen und damit die große Mehrheit der Freizeitreiter an der Weltmeisterschaft präsentieren können. Bei der WM 2013 in Berlin waren das etwa 250 Reiter und das Einreiten ins Stadium wurde zu einem unvergesslichen Erlebnis und hat auch viele Zuschauer an die WM angelockt.

Das Wanderreiten auf Islandpferden hat eine lange Tradition. Der Stafettenritt beispielsweise, der die Orte der Weltmeisterschaften miteinander verbindet, ist im Laufe der Jahre zu einer Wanderreit-Großveranstaltung avanciert. Er ist ein Symbol der lebendigen Freundschaft von Islandpferdereitern auch über Grenzen hinweg. Nicht ohne Grund ist der Sonnenreiter das Symbol und Logo der Islandpferdefreunde weltweit; er bedeutet: „Wir kommen als Freunde!“

Der IPZV hat eine Broschüre erstellt, die die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für Wanderritte beschreibt. Diese wendet sich sowohl an jeden Wanderreiter wie auch an die Personen, die Wanderritte organisieren. Letzteren möchten wir mit ihr auch Anregungen und Ideen liefern. Die Broschüre erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Die Broschüre kann in gedruckter Form in der Bundesgeschäftsstelle des IPZV bestellt werden steht aber auch zum Download im Bereich Breitensport zur Verfügung.

Den Wanderreitercup gewinnt, wer in einem Jahr die meisten Kilometer auf WRC-Ritten erritten hat. WRC-Ritte sind Wanderritte, die vorher auf der IPZV-Homepage mit der Angabe der zu reitenden Streckenkilometer angekündigt werden. Die WRC-Ritte werden vorab von den Veranstaltern angemeldet und innerhalb von zwei Wochen nach dem Ritt mit der Teilnehmermeldung beim IPZV e.V. bestätigt.

Neben dem Stafettenritt  schaffen wir die Möglichkeit grenzenübergreifend zu einem Termin an Wanderritten in der gesamten Welt des Islandpferdes teilzunehmen. Die Erfahrungen aus diesen Ritten sollen über soziale Netze, das Internet und die internationalen Islandpferdemagazine geteilt werden. Erfahrung mit dem Kameraden Islandpferd die Natur zu erkunden und abseits des oft stressigen Alltags gemeinsam mit Gleichgesinnten unser schönes Land zu entdecken, soll auf diese Art und Weise geteilt werden. Zugleich soll die Möglichkeit geboten werden, auch abseits des eigenen Stalls, mit Pferden die Welt zu erkunden.

Die Wanderreitwoche findet in einem Zwei-Wochen-Raster um den 01.05. und 01.10. eines jeden Jahres herum statt.  Geplant sind Tages- und Mehrtagesritte bis zu einer Woche.

Mehr Informationen zur Wanderreitwoche gibt es hier.

Bei einem ISI-Trec handelt es ich um eine Kombination aus drei bzw. vier unterschiedlichen Prüfungen, die als Ein- oder Zweitagesveranstaltung separat oder im Rahmen eines Turniers/Hestadagars angeboten wird. Die Prüfungsbestandteile sind ein Theoriefragebogen auf Basis des IPZV-Freizeitreitabzeichens und ein Orientierungsritt nach Karte über 12 - 25 km. Dieser ist im „normalen“ Wanderreittempo zu bewältigen.

Grundsätzlich unterrichten die meisten aktiven Trainer des IPZV nicht nur auf Ihrer Anlage sondern auch mobil. Viele unterrichten auch im Gelände. Aufgrund der großen Zahl an IPZV-Trainern verweisen wir auf das Adressbuch des IPZV. Konkret sollte bei jedem einzelnen nachgefragt werden.

Die Abzeichen des IPZV sind generelle auch für Freizeitreiter geeignet. Die Freizeitreitabzeichen in Bronze, Silber und Gold haben als besondere Zielgruppe die Freizeitreiter. Mehr Informationen bietet das Ressort Ausbildung.

In Islandpferdebetrieben und den Ortsvereinen des IPZV findet man Gleichgesinnte. Islandpferdebetriebe und alle dem IPZV angeschlossene Ortvereine findet man im Adressbuch.

Bundeswald- und Bundesnaturschutzgesetz geben einen ganz groben Rahmen für die Nutzung von Wald und Flur vor und verleihen den Ländern die Kompetenz, genauere Regelungen zu treffen. Vor nicht allzu langer Zeit war das Reiten im Wald noch gar nicht erlaubt. Erst mit dem 1975 in Kraft getretenen Bundeswaldgesetz wurde der Zugang zum öffentlichen Wald erstmals gesetzlich erlaubt und damit ausdrücklich auch das Reiten. Im Nationalpark und Naturschutzgebiet kann davon ausgegangen werden, dass alles verboten ist, was nicht erlaubt ist. Für diese Gebiete bestehen besondere Ländergesetze. Im Naturpark und Landschaftsschutzgebiet „ist alles erlaubt, was nicht verboten ist“. Gesetzliche Verordnungen werden durch Landkreise verfügt. Das Betretungsrecht ist allgemein mit den Landesgesetzen identisch. Im Nahbereich von Wohnorten können Erholungswälder besonders ausgewiesen werden.

Die folgende Übersicht (ohne Anspruch auf Aktualität) gibt eine Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundesländer:

Bundesländer mit Reitwegegebot

Mecklenburg-Vorpommern: „Reiten auf gekennzeichneten Wegen“ (§28 (6)). Der weit überwiegende Teil der Feld- und Waldwege war bereits nach DDR-Recht öffentlich. Gemäß § 62 Straßen- und Wegegesetz M-V sind diese alten Waldwege als sonstige öffentliche Wege unabhängig vom Eigentümer weiterhin öffentlich und können daher auch in Schutzgebieten jederzeit beritten/befahren werden. Nichtöffentliche Wege sind z.B. nach dem 01.02.1993 neu angelegte Wege oder befinden sich in ehemaligen oder aktuellen Truppenübungsplätzen.

Sachsen: „nur auf gekennzeichneten Wegen“ (§ 12 Sächs. Wald G)

Thüringen: Reitwegegebot und Kennzeichenpflicht gem. § 6, Abs. 3 bis 6, Thüringer Waldgesetz.

Schleswig-Holstein: – in der Flur: auf privaten Wegen, wenn sie trittfest oder als Reitwege ausgewiesen sind – am Strand: erlaubt, außer auf Dünen und Deichen (Naturschutzgesetz §20) – im Wald: nur auf gekennzeichneten Privatwegen

Bundesländer mit unterschiedlichen Regelungen

Nordrhein-Westfalen: Ab dem 01.01.2018 wird nach § 58 (2) des novellierten Gesetzes das Reiten im Wald auf allen öffentlichen Wegen, auf privaten Straßen und Fahrwegen (das sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege–auch wenn sie als Wanderwege gekennzeichnet sind) sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet.

Baden-Württemberg: „auf allen privaten Straßen und Wegen“ (§ 3.1 Reitererlaß). Ausnahme: Wanderpfade (unter 3 Metern Breite), Verdichtungsräume, ausgewiesene Erholungswälder, Naturschutzgebiete.

Bayern: „Reiten im Wald nur auf festen Straßen und Wegen zulässig“ (Art. 13 BayWaldG).

Brandenburg: Auf Fahrwegen erlaubt (Forstwirtschaftswege), Waldgesetz Nov. 2003.

Hessen: „auf befestigten oder naturfesten Waldwegen mit der Möglichkeit der Begegnung“ (§ 14 Hess, Waldg.). Kennzeichenpflicht in Kreisen der Ballungsgebiete (z B. Frankfurt, Kassel)

Niedersachsen: „Reiten auf Reitwegen und Fahrwegen“. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege für zweispurige Fahrzeuge (§26 NwaldLG v.21.3.2002).

Rheinland-Pfalz: „auf Straßen und Wegen gestattet“, Ausnahme: Naturschutzgebiete, ausgewiesene Naherholungsgebiete (§22 LFS).

Saarland: „auf Wegen und Straßen“ (außer in Verdichtungsräumen und Naherholungs - gebieten).

Sachsen-Anhalt: „auf Privatwegen und deren Ränder“ (§ 5 FFOG).

Die Pferdesteuer ist eine Aufwandsteuer, die von Kommunen gegenüber Pferdehaltern erhoben werden kann. Aus diesem Grund sind Aktionen gegen eine geplante Einführung der Pferdesteuer stets lokal gemeinsam von allen betroffenen Pferdebesitzern unabhängig von der Rasse Ihrer Pferde durchzuführen.

Da die Arbeit gegen die Pferdesteuer nur gemeinsam durchgeführt werden kann, ist der IPZV dem Aktionbündnis pro Pferd beigetreten und hat dort aktive IPZV-Mitglieder in die eigenen Gremien berufen um dieses Netzwerk zu stärken, den Informationsfluß sicher zu stellen und den Kampf gegen die Pferdesteuer zu unterstützen.